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ROUNDUP Pool-Bau ohne Absprache? Urteil aus Karlsruhe zum 'Beschlusszwang'

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Grube für den Swimmingpool ist schon ausgehoben, aber jetzt stellt sich die Nachbarin im Doppelhaus quer: In einem Streit aus Bremen spricht der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag (9.00 Uhr) ein für Eigentümergemeinschaften wichtiges Urteil.

Es geht um die Frage, wie weit der sogenannte Beschlusszwang reicht, der bei einer großen Reform vor gut zwei Jahren eingeführt wurde. Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner sprach in der Verhandlung im Februar von einer wichtigen Weichenstellung für das neue Recht.

Seit Dezember 2020 ist ein grundlegend überarbeitetes Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Eine zentrale Neuerung ist, dass bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur noch möglich sein sollen, wenn vorher alle darüber abgestimmt haben.

Gleichzeitig haben die einzelnen Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Durchführung per Beschluss gestattet wird. Das gilt für Baumaßnahmen, die die Politik besonders fördern möchte - zum Beispiel wenn eine Tiefgarage Ladestationen für Elektro-Autos bekommen soll. Und auch für bauliche Veränderungen, "durch die kein Wohnungseigentümer in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigt wird", wie es in der Gesetzesbegründung heißt.

Die Eigentümer des Bremer Doppelhauses bilden - nur - eine Zweiergemeinschaft, der Garten gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die Nachbarin wurde nicht gefragt, ob sie mit dem Pool einverstanden wäre. Einen förmlichen Beschluss gibt es erst recht nicht.

Die Seite, die den Pool bauen will, meint, hier werde ohnehin niemand beeinträchtigt. Das Pochen auf einen Beschluss sei "bloße Förmelei".

Das Landgericht Bremen hatte den Pool-Bau allerdings zuletzt genau daran scheitern lassen. Ohne Beschluss keine Duldungspflicht, so das Urteil - "ein Wohnungseigentümer könnte sonst folgenlos gegen den Beschlusszwang und das Vorbefassungsgebot verstoßen".

In der Karlsruher Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass die obersten Zivilrichter das ähnlich sehen könnten. Brückner sagte, der Gesetzgeber habe sich bewusst für den Beschlusszwang entschieden. Und: "Ist es wirklich Formalismus?" Oder sei es nicht doch vielleicht Sache des Bauwilligen, zu Gericht zu gehen, um das klären zu lassen? Dieses prüft im Streitfall, ob Anspruch auf einen gestattenden Beschluss besteht - und erteilt dann die Genehmigung./sem/DP/zb





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Nachrichtenagentur: dpa-AFX
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