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SOWITEC group GmbH empfiehlt, den gemeinsam abgestimmten Ergänzungsverlangen und Gegenanträgen der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 11.-13.11.2023 zuzustimmen
- SOWITEC empfiehlt Zustimmung zu Ergänzungsverlangen und Gegenanträgen der SdK.
- SdK fordert u.a. höheren Zinssatz und Ausschüttungsverbot.
- SOWITEC bietet Anleihegläubigern Teilnahmevergütung und finanzielle Verpflichtung.
EQS-News: SoWiTec group GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
SOWITEC group GmbH empfiehlt, den gemeinsam abgestimmten Ergänzungsverlangen und Gegenanträgen der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 11.-13.11.2023
zuzustimmen |
Die Ergänzungsverlangen und Gegenanträge der SdK beinhalten u. a.:
- Erhöhung des Zinssatzes ab dem 8. November 2023 (einschließlich) von 6,75 % p.a. auf 8,00 % p.a. sowie eine automatische Anpassung an den Zinssatz der Anleihe 2023/2028 (ISIN: DE000A30V6L2), falls dieser auf mehr als 8,00 % p.a. erhöht werden sollte;
- Ausschüttungsverbot gegenüber den Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen bis zur vollständigen Tilgung und letzten Zinszahlung für die Anleihe 2018/2023; dies schließt auch die Rückzahlung von Darlehen des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel oder einer ihm nahestehenden Person mit ein;
- Sicherstellung der bestehenden Besicherung der Anleihe 2018/2023 durch Verpfändung von 38 % des Stammkapitals der SoWiTec operation GmbH;
- Teilrückzahlungen von 763.400 Euro zum 8. Mai 2024, von 1.526.800 Euro zum 8. November 2024, von 2.290.200 Euro zum 8. November 2025 sowie in bestimmten weiteren Fällen;
- Verzicht auf Kündigungsrechte mit zeitlicher Begrenzung bis zum 8. Mai 2024.
Darüber hinaus erstattet SOWITEC teilnehmenden Anleihegläubigern der Anleihe 2018/2023 einen Betrag in Höhe von 0,5 % des ausstehenden Nennwerts, der zur Abstimmung ohne Versammlung angemeldet wird, mindestens jedoch 75,00 Euro pro Depot, wobei die Zahlung der Teilnahmevergütung unter dem Vorbehalt des Erreichens des für eine Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen erforderlichen Quorums, mithin 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen in der Abstimmung ohne Versammlung bzw. 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen in einer etwaigen zweiten Gläubigerversammlung steht. Zudem ist eine finanzielle Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel vorgesehen.
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