Wohnmobil-Dieselskandal
Unzulässige Abschalteinrichtungen - Rückrufe verschiedener Campingwagen!
Bei unterschiedlichen Wohnmobil-Modellen wurde eine Software eingesetzt, die die Abgaswerte manipuliert. Nun werden Rückrufe angeordnet. Ob auch Ihr Campingwagen betroffen ist, das erfahren Sie hier!
Wohnmobile sind ebenfalls vom Diesel-Abgasskandal betroffen!
Bei mehreren Wohnmobil-Modellen wurden unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Es handelt sich dabei um eine Software, die im amtlichen Prüfstand niedrigere Abgaswerte erzeugt, als das im Normalverkehr der Fall ist. Diesbezüglich werden nun betroffene Modelle zurückgerufen.
Es soll ein Update erfolgen. Dies wird allerdings einige Probleme mit sich bringen. Wird die Abgasreinigung entfernt, wird sich das nachteilig auf Leistung, Verbrauch und Verschleiß auswirken. Das verursacht in der Folge Kosten, technische Schwierigkeiten und einen niedrigeren Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Wieviel Schadensersatz steht Betroffenen zu?
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ändern musste, wird Besitzern von Dieseln mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ein Schadensersatz in Höhe von 5 % bis 15 % des Kaufpreises zugesprochen.
Das sollten Betroffene unbedingt in Anspruch nehmen! Die italienischen Behörden haben bislang noch keine Rückrufe erteilt. Diese werden allerdings im Zuge des EU-Vertragsverletzungsverfahrens noch kommen. Für die Halter könnte hier die Verjährung ein Problem werden: Diese könnte bereits eingetreten sein, wenn die Rückrufschreiben dann endlich eintreffen. Für die Geltendmachung von Ansprüchen könnte es dann bereits zu spät sein.
Fiat, Iveco usw. - Welche Modelle sind betroffen?
Im Folgenden listen wir Ihnen die betroffenen Wohnmobile auf. Die Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet Ihnen aber eine Orientierung. Betroffen sind die Modelle der Baujahre 2014 bis 2019 sowie Motoren der Abgasnorm 5 und 6.
- Fiat-Motoren
- 1,3 Liter Multijet
- 1,3 Liter 16V Multijet
- 1,6 Liter Multijet
- 1,6 Liter
- 2,0 Liter Multijet
- 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter
- 2,3 Liter Multijet
- 2,3 Liter Multijet II
- 3,0 Liter
Diese Motoren werden von folgenden Wohnmobilherstellern verwendet: Adria, Arca, Autostar, Autotrail, Bavaria, Benimar, Bürstner, Campereve, Cardi, Caravans international, Carthago, Challenger, Chausson, Clever, Concorde,Dethleffs, Elnagh, Eura Mobil, Fleurette, Font Vendome, Forster, Frankia, Hobby, Hymer, Hymer car, Itineo, Joint, Kabe, Karmann, Knaus, Laika, La Strada, Le Voyageur, LMC, McLouis, Mobilvetta, Morelo, Niesmann + Bischoff, Notin, Phoenix, Pilote, PLA, Pössl, Rapido, Rimor, Roller Team, Sunlight, Sunliving, Swift, Weinsberg, Westfalia, Wingamm, Xgo.
- Iveco-Motoren
- Daily Hi-Matic
- Daily 4x4
- Eurocargo
Die oben aufgeführten Motoren werden von diesen Wohnmobilherstellern verwendet: Biomobil, Bocklet, Carthago, Concorde, Dethleffs, Dopfer, Form IT, Kerkamm, Laika, Morelo, Niesmann, Bischoff, Notin, Pilote Le Voyageur, Phoenix, Protec, Swift, Woelcke.
- Mercedes-Motoren
- OM 622
- OM 626
- OM 651
- VW-Motoren
- E189
- EA288
Diese Motoren werden in den Modellen T5 und T6 („California“) sowie im Crafter verbaut.
Sie sind ebenfalls betroffen? Wir kämpfen für Ihr Recht!
Wir stehen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.