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    EQS-Adhoc  253  0 Kommentare InVision Aktiengesellschaft plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung - Seite 2

    Vorstand und Aufsichtsrat sind bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegt und haben der Delisting-Vereinbarung zugestimmt. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat der Zugang der Gesellschaft zum öffentlichen Kapitalmarkt nicht mehr benötigt wird und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.

    Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet – vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten – das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

    Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der InVision nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.




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    InVision AG
    Investor Relations
    Jutta Handlanger
    Speditionstraße 5
    40221 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0)211 781-781-66
    E-Mail: ir@invision.de

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    07.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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    EQS-Adhoc InVision Aktiengesellschaft plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung - Seite 2 EQS-Ad-hoc: InVision AG / Schlagwort(e): Delisting InVision Aktiengesellschaft plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung 07.12.2023 / 11:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. …

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