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    Audi-Abgasskandal  201  0 Kommentare
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    OLG Frankfurt spricht Audi A6-Besitzer Schadensersatz zu!

    In seinem neusten Urteil hat das OLG Frankfurt dem geschädigten Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen. Warum der Schadensersatzanspruch bejaht wurde, das erfahren Sie hier im Folgenden!

     

    Der Fall vor dem OLG Frankfurt - Was ist passiert?

    Im vorliegenden Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat der Besitzer eines Audi A6 auf Schadensersatz geklagt - und recht bekommen. Der Kläger hatte im Juli 2016 einen Audi A6 Avant als Gebrauchtwagen für knapp 50.100 € gekauft. Das Auto ist mit einem 3 Liter V6 Dieselmotor des Typs EA 897 Gen. 2 Evo sowie einem SCR-Katalysator ausgestattet. Dieser war gemäß der Abgasnorm Euro 6 auch zugelassen.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete daraufhin einen verpflichtenden Rückruf wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Der Käufer ließ 2019 das entsprechende Software-Update aufspielen.

     

    OLG Frankfurt spricht Kläger Schadensersatz gegen Audi zu!

    Das OLG entschied, dass Audi wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz leisten muss. Der Kläger ist durch die Einrichtung nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Im Laufe des Audi-Abgasskandals kam heraus, dass die Verwendung dieser Abschalteinrichtungen in vielen Diesel-Fahrzeugen bis in die Audi-Vorstandsetage bekannt war.

    Zudem sei dies von wichtigen Entscheidungsträgern gebilligt worden. Laut eigenen Angaben hatten führende Ingenieure von Audi dessen Verwendung veranlasst und gewusst, dass es sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln könnte. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende habe ebenfalls zugegeben, dies gewusst und nicht verhindert zu haben.

     

    Käufer wurde vorsätzlich sittenwidrig getäuscht!

    Das OLG Frankfurt schloss der Argumentation des Klägers an und nahm bei den Audi-Verantwortlichen eine Kenntnis von sowie Billigung der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Das Gericht schließe durch dieses Verhalten auch auf eine Täuschung der Zulassungsbehörden über das tatsächliche Emissionsverhalten des Fahrzeugs.

    Aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Klägers habe dieser nun - abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von twa 21.300 € für gefahrene rund 95.000 Kilometer - einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB in Höhe von 29.600 €. Wegen Rückabwicklung des Kaufvertrags kann der Kläger gegen Rückgabe des Diesels die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

     

    Auch Sie wollen Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen?

    Neben dem OLG Frankfurt haben bereits zahlreiche weitere Gerichte die in den Abgasskandal involvierten Automobilhersteller, wie Audi, zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Dieses Urteil zeigt wieder einmal, dass gute Chancen für Geschädigte bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

    Wir helfen Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche – Wir kämpfen an Ihrer Seite!

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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