Hochtief-Übernahmekampf
Verstoß gegen das Wertpapierübernahmegesetz?
Der spanische Baukonzern ACS, der den deutschen Konkurrenten Hochtief übernehmen will, und der US-Fonds Southeastern Asset Management haben möglicherweise gegen das Wertpapierübernahmegesetz
verstoßen. Dies wirft Oliver Maaß, renommierter Aktienrechts-Spezialist der internationalen Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds in München, den beiden Hochtief-Aktionären vor: „Der Aktienverkauf von
Southeastern an ACS muss mittelfristig vorbereitet gewesen sein – so etwas passiert nicht ad hoc. Die Verdachtsmomente sind klar, die Finanzaufsicht BaFin muss dem auf den Grund gehen“, fordert
Maaß in der WirtschaftsWoche.
Southeastern hatte am 16. Dezember angekündigt, ACS rund zwei Millionen Aktien aus seinen Beständen zu verkaufen. Mit diesen Aktien können die Spanier die Folgen einer Kapitalerhöhung bei Hochtief
ausgleichen und sich wieder dem 30 Prozent-Anteil nähern, den sie hatten, bevor kürzlich das Emirat Katar bei Hochtief eingestiegen ist. Maaß wertet das auffällige Zusammenspiel als „abgestimmtes
Vorgehen“ (acting in concert) und damit als illegal. Dafür spreche auch, dass schon kurz nach Beginn des Übernahmekampfes Mitte September eine Rückendeckung für ACS durch den Fonds in zahlreichen
Medien thematisiert worden sei. Es gelte nun, Beweise zu sichern, etwa in Form von internen E-Mails von ACS und Southeastern.
Sollte die Bafin zum selben Ergebnis kommen, wäre die Hochtief-Übernahme durch ACS erst einmal gescheitert. Beide Aktionäre hätten kein Stimmrecht auf der nächsten Hochtief-Hauptversammlung, ihnen
drohten Geldbußen, und sie müssten ein neues, vermutlich deutlich höheres Übernahmeangebot abgeben. Maaß: „Acting in concert ist so ziemlich das Schlimmste, was ein Angreifer bei einem
Übernahmeversuch tun kann.“
Weder die BaFin noch Hochtief wollten sich zu dem Sachverhalt äußern. Aus Hochtief-Kreisen wurde der WirtschaftsWoche jedoch bestätigt, die Konzernzentrale beschäftige sich „intensiv mit dem
Thema“.