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Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012 (deutsch)
Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012
DGAP-News: Studio Babelsberg AG / Schlagwort(e): Delisting
Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio
Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open
Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012
Lesen Sie auch
13.07.2012 / 13:33
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Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First
Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter
Wertpapierbörse zum 15.12.2012
Potsdam-Babelsberg, 13. Juli 2012 - Die Deutsche Börse AG hat am 6. Februar
2012 sowie ergänzend am 5. April 2012 bekanntgegeben, dass der First
Quotation Board als Teilsegment des Freiverkehrs (Open Market) an der
Frankfurter Wertpapierbörse zum 15. Dezember 2012 geschlossen wird.
Infolgedessen endet die Einbeziehung der Aktien der Studio Babelsberg AG in
den Handel im Open Market zum 15. Dezember 2012. Somit können in Folge
dieser Entscheidung der Deutschen Börse AG die Aktien der Studio Babelsberg
AG noch bis zum 15.12.2012 über die Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt
werden. Dies gilt aller Voraussicht nach auch für alle weiteren deutschen
Börsen, an denen die Aktien der Studio Babelsberg AG als Zweitnotiz
gehandelt werden.
Es bestünde zwar für die Studio Babelsberg AG die Möglichkeit, einen Antrag
auf Einbeziehung der Aktien in den Entry Standard im Open Market an der
Frankfurter Wertpapierbörse oder auf Erstnotierung an einer anderen
deutschen Börse zu stellen. Der Vorstand der Studio Babelsberg AG hat aber
nach eingehender Erörterung und intensiver Prüfung dieser Frage
beschlossen, keinen entsprechenden Antrag zu stellen. Die damit
zusammenhängenden zusätzlichen Kosten (zum Beispiel Notwendigkeit der
Erstellung eines neuen Wertpapierprospekts und Halbjahresberichterstattung)
und der Aufwand für die daraus erwachsenden Folgepflichten würden einen
solchen Antrag nicht rechtfertigen. Nach Rücksprache mit den die Studio
Babelsberg AG beratenden Rechtsanwälten ergeben sich auch aus dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2012 über die
Verfassungsbeschwerden in Sachen 'Delisting' keine dieser Entscheidung
entgegenstehenden Aspekte.
Kontakt Studio Babelsberg AG
Eike Wolf
Leitung Unternehmenskommunikation/ Unternehmenssprecher
Head of Corporate Communications & Publicity
Fon: +49 331-721 21 31 | Fax: +49 331-721 21 35
E-Mail: eike.wolf@studiobabelsberg.com
Ende der Corporate News
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13.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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177826 13.07.2012