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    DGAP-News  1405  0 Kommentare Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012 (deutsch)

    Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012

    DGAP-News: Studio Babelsberg AG / Schlagwort(e): Delisting

    Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio

    Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open

    Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012

    13.07.2012 / 13:33

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    Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First

    Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter

    Wertpapierbörse zum 15.12.2012

    Potsdam-Babelsberg, 13. Juli 2012 - Die Deutsche Börse AG hat am 6. Februar

    2012 sowie ergänzend am 5. April 2012 bekanntgegeben, dass der First

    Quotation Board als Teilsegment des Freiverkehrs (Open Market) an der

    Frankfurter Wertpapierbörse zum 15. Dezember 2012 geschlossen wird.

    Infolgedessen endet die Einbeziehung der Aktien der Studio Babelsberg AG in

    den Handel im Open Market zum 15. Dezember 2012. Somit können in Folge

    dieser Entscheidung der Deutschen Börse AG die Aktien der Studio Babelsberg

    AG noch bis zum 15.12.2012 über die Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

    werden. Dies gilt aller Voraussicht nach auch für alle weiteren deutschen

    Börsen, an denen die Aktien der Studio Babelsberg AG als Zweitnotiz

    gehandelt werden.

    Es bestünde zwar für die Studio Babelsberg AG die Möglichkeit, einen Antrag

    auf Einbeziehung der Aktien in den Entry Standard im Open Market an der

    Frankfurter Wertpapierbörse oder auf Erstnotierung an einer anderen

    deutschen Börse zu stellen. Der Vorstand der Studio Babelsberg AG hat aber

    nach eingehender Erörterung und intensiver Prüfung dieser Frage

    beschlossen, keinen entsprechenden Antrag zu stellen. Die damit

    zusammenhängenden zusätzlichen Kosten (zum Beispiel Notwendigkeit der

    Erstellung eines neuen Wertpapierprospekts und Halbjahresberichterstattung)

    und der Aufwand für die daraus erwachsenden Folgepflichten würden einen

    solchen Antrag nicht rechtfertigen. Nach Rücksprache mit den die Studio

    Babelsberg AG beratenden Rechtsanwälten ergeben sich auch aus dem Urteil

    des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2012 über die

    Verfassungsbeschwerden in Sachen 'Delisting' keine dieser Entscheidung

    entgegenstehenden Aspekte.

    Kontakt Studio Babelsberg AG

    Eike Wolf

    Leitung Unternehmenskommunikation/ Unternehmenssprecher

    Head of Corporate Communications & Publicity

    Fon: +49 331-721 21 31 | Fax: +49 331-721 21 35

    E-Mail: eike.wolf@studiobabelsberg.com

    Ende der Corporate News

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    13.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

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    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

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    177826 13.07.2012





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