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    DGAP-WpÜG  555  0 Kommentare Übernahmeangebot; - Seite 2


    in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.
    Investoren und den Inhabern von First Sensor Aktien wird dringend
    empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente
    nach ihrer Veröffentlichung durch die FS Technology Holding S.à r.l. zu
    lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und
    Aktionäre der First Sensor AG können diese Dokumente, sobald sie
    veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite
    http://www.angebotfirstsensor.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung
    wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an
    einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie
    Aktionären der First Sensor AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.

    Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First Sensor Aktien
    dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von First
    Sensor Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die
    Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch FS Technology Holding
    S.à r.l..

    Ein Angebot zum Erwerb der First Sensor Aktien erfolgt nur durch die
    Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die FS Technology Holding S.à
    r.l. rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich ausschließlich nach
    deren Regelungen richten. Die Regelungen in der Angebotsunterlage können
    von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
    sind, abweichen.

    Den Aktionären der First Sensor AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls
    unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
    der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

    Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
    Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung
    unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den
    Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland
    wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,
    Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
    werden. Die Aktionäre der First Sensor AG werden nicht darauf vertrauen
    können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen
    Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
    Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
    kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
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    DGAP-WpÜG Übernahmeangebot; - Seite 2 Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: FS Technology Holding S.à.r.l. WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …