DGAP-WpÜG
Kontrollerwerb; - Seite 3
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder
für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der
Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese
Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem anwendbaren Recht
erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch
hinsichtlich des Pflichtangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen
beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit
ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und
unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.
Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als
unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich
von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr
gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine
Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
Faktoren zu aktualisieren.
Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2014
Corestate Ben BidCo AG
Ende der WpÜG-Meldung
22.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
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