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    DGAP-WpÜG  619  0 Kommentare Kontrollerwerb; - Seite 3


    Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
    Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang
    stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
    mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
    Bundesrepublik Deutschland.

    Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
    Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
    Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
    der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
    Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
    unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
    Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
    Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
    informieren und diese befolgen.

    Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder
    für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder
    nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der
    Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
    Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der
    Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese
    Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem anwendbaren Recht
    erforderlich ist.

    Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch
    hinsichtlich des Pflichtangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen
    beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit
    ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und
    unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.
    Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als
    unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich
    von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr
    gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine
    Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
    Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
    Faktoren zu aktualisieren.

    Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2014

    Corestate Ben BidCo AG

    Ende der WpÜG-Meldung

    22.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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    Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
    Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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    EQS Group AG
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    DGAP-WpÜG Kontrollerwerb; - Seite 3 Zielgesellschaft: YOUNIQ AG; Bieter: Corestate Ben BidCo AG WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …