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    iQ Power AG  990  0 Kommentare Verwaltungsrat beschließt außerordentliche Generalversammlung zur Tochter-Mutter Fusion - Seite 2



    Als Konsequenz aus der angestrebten Fusion würde dieser Fehlbetrag bilanziell eliminiert und damit die Verlusthistorie von iQ Power bis zum Fusionsstichtag auf Null gesetzt. Dies erlaubt, deutlich rascher als bisher bilanziell möglich Ausschüttungspotenzial zu schaffen und Dividenden an die Aktionäre auszuschütten. Neben der Möglichkeit an Kurssteigerungen zu partizipieren, erhalten die Aktionäre von iQ Power nun zusätzlich die Möglichkeit, nach Erreichen der nachhaltigen operativen Gewinnphase unmittelbar und zeitnah von Gewinnausschüttungen zu profitieren.

    In Folge der Umsetzung der geplanten Transaktion wird sich das Aktienkapital der gelisteten Gesellschaft auf 2,452 Millionen Schweizer Franken und die Gesamtzahl der Aktien durch das Umtauschverhältnis von 4:1 auf rund 245 Millionen Stück reduzieren. Das gesamte Nettovermögen der iQ Power Gruppe wird durch die Fusion nicht beeinträchtigt.

    Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien nach der Fusion an der Berliner Börse zu listen. Aktionäre, deren Aktienbestände sich durch das Umtauschverhältnis von 4:1 nicht restlos durch vier teilen lassen, erhalten einen entsprechenden Bargeldausgleich, basierend auf dem Wert der Aktien nach Aufnahme des Börsenhandels der neuen Aktien.

    Das fusionierte Unternehmen wird als eine rechtliche Einheit und mit nur noch einer Kategorie von Aktien transparenter und einfacher strukturiert. Die vereinfachte Struktur verringert viele verwaltungstechnische Aufwendungen und reduziert die operativen Kosten. Beispiele hierfür sind unter anderem die hohen bisherigen Kosten für die Finanzberichterstattung, die Gebühren an Behörden oder auch der Zeitaufwand im eigenen Personalbereich.

    Da die Dividendenrechte der beiden bisherigen Aktiengattungen (Stämme und Vorzüge) wirtschaftlich gleich und die Stimmrechte weitgehend identisch sind, wird das Austauschverhältnis für beide Aktiengattungen gleich sein. Das bedeutet: 1 neue Namenaktie sowohl für jeweils 4 derzeitige Stammaktien als auch für jeweils 4 derzeitige Vorzugsaktien. Dieser Sachverhalt wurde von der unabhängigen Schweizer Revisionsstelle geprüft und in dem Fusionsbericht bestätigt.

    Der Fusionsbeschluss benötigt eine Zweidrittel-Mehrheit der Stimmrechte sowie die einfache Mehrheit der Stimmrechte nach dem Nennwert der von den in der außerordentlichen Generalversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre. Da die Generalversammlung der iQ Power AG lediglich über die Genehmigung des abgeschlossenen Fusionsvertrags abstimmt, besteht kein Raum für inhaltliche Gegenanträge.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
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