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    BKS Bank AG  529  0 Kommentare 76. ordentliche Hauptversammlung - Seite 2



    Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterla-gen zugesandt.

    Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 29. April 2015 außerdem im Internet unter www.bks.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

    Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit min¬destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbü-ro / Investor Relations, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsicht-lich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teil-nahmeberechtigung verwiesen.

    Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und ver-langen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zu-gänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 8. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 463 5858 123 oder per Post an 9020 Kla-genfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro / Investor Relations, oder per E-Mail inves-tor.relations@bks.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zu-geht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begrün-dung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ge¬nügt die Vorlage einer De-potbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hin¬sichtlich der übrigen Anforde¬rungen an die Depotbestäti-gung wird auf die Ausfüh¬rungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    BKS Bank AG 76. ordentliche Hauptversammlung - Seite 2 Einladung zur 76. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am 20. Mai 2015 um 10.00 Uhr BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43Tagesordnung1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das …