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    BKS Bank AG  529  0 Kommentare 76. ordentliche Hauptversammlung - Seite 3



    Auskunftsrecht

    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen¬heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist.

    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bks.at zugäng¬lich.

    Anträge in der Hauptversammlung

    Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Haupt¬versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset¬zung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptver¬samm¬lung

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm-rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Mai 2015 (Nachweisstich-tag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Ak¬tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä¬testens am 15. Mai 2015 24.00 Uhr (MESZ), aus¬schlie߬lich unter einer der nachgenannten Adressen zuge¬hen muss, nachzuweisen:

    Per Post oder Boten: BKS Bank AG Vorstandsbüro / Investor Relations St. Veiter Ring 43 9020 Klagenfurt Österreich

    Per Telefax: +43 463 5858 123

    Per SWIFT: BFKK AT 2K Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT 0000624705 und bei Vorzugsaktien ISIN AT 0000624739 angeben

    Per E-Mail: investor.relations@bks.at, wobei die Depotbestätigung, beispiels¬weise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied¬staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwi¬schen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Perso-nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, - Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    BKS Bank AG 76. ordentliche Hauptversammlung - Seite 3 Einladung zur 76. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am 20. Mai 2015 um 10.00 Uhr BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43Tagesordnung1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das …