DGAP-Stimmrechte
PNE WIND AG (deutsch)
PNE WIND AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
PNE WIND AG
24.04.2015 14:39
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Lesen Sie auch
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Veröffentlichung zur Mitteilung für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
gemäß § 27a Absatz 2 WpHG
Ein Meldepflichtiger im Sinne der §§ 21 und 22 WpHG, der die Schwelle von
10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder
überschreitet, muss dem Emittenten die mit dem Erwerb der Stimmrechte
verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten dieser
Schwelle mitteilen. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte
verfolgten Ziele hat der Meldepflichtige anzugeben, ob
- die Investition der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen dient,
- er innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb
oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt,
- er eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leistungs- und
Aufsichtsorganen des Emittenten anstrebt und
- er eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel hat der Meldepflichtige
anzugeben, ob es sich um Eigen- oder Fremdmittel handelt, die der
Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen
hat.
Der Emittent hat die erhaltene Information oder die Tatsache, dass die
Mitteilungspflicht nicht erfüllt wurde, entsprechend § 26 Absatz 1 Satz 1
WpHG in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 26 Absatz 3 Nr. 1 WpHG
zu veröffentlichen.
Weder Herr Volker Friedrichsen, Deutschland, noch die Volker Friedrichsen
Beteiligungs-GmbH, Schwabstedt, Deutschland,('Mitteilende') haben uns bis
heute bezüglich ihrer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Absatz 1 WpHG vom 8.
August 2013, dass ihr Anteil an Stimmrechten der PNE WIND AG am 6. August
2013 die Schwellen von 10 % und 15 % überschritten hat und an diesem Tag
19,81 % (10.741.474 Stimmrechte) der Stimmrechte betrug, eine Mitteilung
gemäß § 27a Absatz 1 WpHG gemacht.
Cuxhaven, im April 2015
PNE WIND AG
Der Vorstand
24.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PNE WIND AG
Peter-Henlein-Straße 2-4
27472 Cuxhaven
Deutschland
Internet: http://www.pnewind.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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