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ecolutions GmbH & Co. KGaA: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Kapitalherabsetzung, Beendigung von Rechtsstreitigkeiten und beruft Aufsichtsratsmitglieder Dr. Posner und Prins ab. - Seite 2
erneut eine ordentliche Kapitalherabsetzung vor, um die Gesellschaft
nachhaltig auf ein stabiles bilanzielles Fundament zu bringen. Der
Beschlussvorschlag für eine Kapitalherabsetzung war bereits in der
Hauptversammlung am 19. Dezember 2014 Gegenstand der Tagesordnung. Die
Kommanditaktionäre beschlossen eine Herabsetzung im Verhältnis 10 zu 1 um
rund 25 Millionen Euro, um den bestehenden Bilanzverlust auszugleichen. Das
herabgesetzte neue Grundkapital von 2,8 Millionen Euro ermöglicht der
Ecolutions KGaA, neue Finanzmittel gegen die Ausgabe neuer Aktien
aufzunehmen. Dies war aufgrund des zu geringen, auf eine einzelne Aktie
entfallenden Anteils am Vermögen der Gesellschaft zuletzt nicht möglich
gewesen. Die Kapitalherabsetzung wurde mit einer Mehrheit von rund 91
Prozent beschlossen. Dabei wurden die Stimmen der Theolia SA
ausgeschlossen, da sie sich als größte Kommanditaktionärin erneut weigerte,
die Kapitalmaßnahmen zu unterstützen. Der Versammlungsleiter sah die
Stimmabgabe der Theolia SA deshalb als treuwidrig und damit als nichtig an.
Tagesordnungspunkt 6 beinhaltete die Schaffung eines genehmigten Kapitals.
Angesichts einer herausfordernden Liquiditätslage der Gesellschaft und
entsprechenden Neuausrichtung ist eine Kapitalmaßnahme ebenfalls zwingend
notwendig. Die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals wurde mit einer
Mehrheit von rund 91 Prozent positiv beschlossen. Dabei wurden die Stimmen
der Theolia SA ebenfalls ausgeschlossen, weil sie sich erneut weigerte, an
einer Umsetzung mitzuwirken. Auch dieser Beschlussvorschlag war bereits in
der Hauptversammlung am 19. Dezember 2014 Gegenstand der Tagesordnung.
Hierbei wurde indes lediglich eine einfache Mehrheit erreicht, obwohl die
Geschäftsführung in aller Dringlichkeit aufzeigte, dass die Zuführung von
neuem Kapital zwingend erforderlich und ein Abverkauf von Assets und damit
zeitlich ein Ausverkauf nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer
Kommanditaktionäre ist. Die Geschäftsführung berichtete zudem, dass ein
Kommanditaktionär Interesse an einer Kapitalzuführung signalisiert hat,
dies jedoch nur unter der Voraussetzung einer zuvor durchgeführten
Kapitalherabsetzung umgesetzt werden kann.
Unter Tagesordnungspunkt 7 sollte unter anderem über die Ermächtigung zur
Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen Beschluss gefasst
werden. Die dafür erforderliche Dreiviertelmehrheit wurde nicht erreicht.
Für eine Änderung des Unternehmensgegenstands, um die Geschäftstätigkeit
der Ecolutions KGaA ausweiten zu können, konnte unter Tagesordnungspunkt 8