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    DGAP-News  484  0 Kommentare ecolutions GmbH & Co. KGaA: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Kapitalherabsetzung, Beendigung von Rechtsstreitigkeiten und beruft Aufsichtsratsmitglieder Dr. Posner und Prins ab. - Seite 2


    erneut eine ordentliche Kapitalherabsetzung vor, um die Gesellschaft
    nachhaltig auf ein stabiles bilanzielles Fundament zu bringen. Der
    Beschlussvorschlag für eine Kapitalherabsetzung war bereits in der
    Hauptversammlung am 19. Dezember 2014 Gegenstand der Tagesordnung. Die
    Kommanditaktionäre beschlossen eine Herabsetzung im Verhältnis 10 zu 1 um
    rund 25 Millionen Euro, um den bestehenden Bilanzverlust auszugleichen. Das
    herabgesetzte neue Grundkapital von 2,8 Millionen Euro ermöglicht der
    Ecolutions KGaA, neue Finanzmittel gegen die Ausgabe neuer Aktien
    aufzunehmen. Dies war aufgrund des zu geringen, auf eine einzelne Aktie
    entfallenden Anteils am Vermögen der Gesellschaft zuletzt nicht möglich
    gewesen. Die Kapitalherabsetzung wurde mit einer Mehrheit von rund 91
    Prozent beschlossen. Dabei wurden die Stimmen der Theolia SA
    ausgeschlossen, da sie sich als größte Kommanditaktionärin erneut weigerte,
    die Kapitalmaßnahmen zu unterstützen. Der Versammlungsleiter sah die
    Stimmabgabe der Theolia SA deshalb als treuwidrig und damit als nichtig an.

    Tagesordnungspunkt 6 beinhaltete die Schaffung eines genehmigten Kapitals.
    Angesichts einer herausfordernden Liquiditätslage der Gesellschaft und
    entsprechenden Neuausrichtung ist eine Kapitalmaßnahme ebenfalls zwingend
    notwendig. Die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals wurde mit einer
    Mehrheit von rund 91 Prozent positiv beschlossen. Dabei wurden die Stimmen
    der Theolia SA ebenfalls ausgeschlossen, weil sie sich erneut weigerte, an
    einer Umsetzung mitzuwirken. Auch dieser Beschlussvorschlag war bereits in
    der Hauptversammlung am 19. Dezember 2014 Gegenstand der Tagesordnung.
    Hierbei wurde indes lediglich eine einfache Mehrheit erreicht, obwohl die
    Geschäftsführung in aller Dringlichkeit aufzeigte, dass die Zuführung von
    neuem Kapital zwingend erforderlich und ein Abverkauf von Assets und damit
    zeitlich ein Ausverkauf nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer
    Kommanditaktionäre ist. Die Geschäftsführung berichtete zudem, dass ein
    Kommanditaktionär Interesse an einer Kapitalzuführung signalisiert hat,
    dies jedoch nur unter der Voraussetzung einer zuvor durchgeführten
    Kapitalherabsetzung umgesetzt werden kann.

    Unter Tagesordnungspunkt 7 sollte unter anderem über die Ermächtigung zur
    Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen Beschluss gefasst
    werden. Die dafür erforderliche Dreiviertelmehrheit wurde nicht erreicht.
    Für eine Änderung des Unternehmensgegenstands, um die Geschäftstätigkeit
    der Ecolutions KGaA ausweiten zu können, konnte unter Tagesordnungspunkt 8
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