checkAd

    BENE AG  498  0 Kommentare Bene AG: Einladung zur 11. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3



    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 7. September 2015, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 14. September 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post: BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79 Per SWIFT: an GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT00000BENE6 im Text angeben Per E-Mail: anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Depotbestätigung gemäß §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000BENE6 Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 7. September 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    Seite 3 von 4




    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    BENE AG Bene AG: Einladung zur 11. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3 BENE AG Waidhofen an der Ybbs, FN 89102 h ISIN AT00000BENE6 Einladung zu der am Donnerstag, dem 17. September 2015, um 11.00 Uhr im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs 3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1 stattfindenden 11. ordentlichen …