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    BENE AG  498  0 Kommentare Bene AG: Einladung zur 11. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2



    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, sowie der Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2014/15, die Beschlussvorschläge, der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab dem heutigen Tag auf der Internetseite unserer Gesellschaft www.bene.com unter der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investor Relations zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt zur Einsicht der Aktionäre auch in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, sowie in den Geschäftsräumen in 1010 Wien, Neutorgasse 4-8, am Empfang auf. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktie sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 27. August 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, Investor Relations, oder per Telefax unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8900 500 79, zugeht. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 8. September 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 79, per Post an BENE AG, Investor Relations, 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, oder per E-Mail an anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bene.com zugänglich.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    BENE AG Bene AG: Einladung zur 11. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 BENE AG Waidhofen an der Ybbs, FN 89102 h ISIN AT00000BENE6 Einladung zu der am Donnerstag, dem 17. September 2015, um 11.00 Uhr im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs 3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1 stattfindenden 11. ordentlichen …