ADVA OPTICAL
Doji und hohe Umsätze: Schnäppchenjäger unterwegs!
In der Akte der ADVA Optical Networking SE bildete sich gestern eine Kerze mit einem Eröffnungs- und Schlusskurs an gleichem Niveau: Ein doji. Eine solche Kerze zudem bei sehr hohen Umsätzen zeigt eine Pattsituation zwischen Bullen und Bären an. Hier wurde gestern eingesammelt. So darf das Niveau des doji als wesentliches Unterstützungsniveau gelten – die aktuelle Erholung könnte zudem noch als Pullback in Richtung des zuvor gebrochenen Aufwärtstrends laufen und somit in Richtung 9 Euro ansteigen. Hier entscheidet sich sodann die weitere Richtung. Die Aktie hat gestern durchaus Stärke bewiesen, auch der hohe heutige Zugewinn zeigt das Interesse der Käufer an. So wäre ein Re-Break der 9 Euro und ein damit verbundener Re-Break in den Aufwärtstrend positiv – ein Abprall hingegen negativ. Vorerst darf aber kurzfristig von einer Fortsetzung der Erholung und deutlichen Unterstützung im Bereich 7,80 bis 7,33 Euro für die kommenden Tage ausgegangen werden.
Tageskerzen – ADVA Optical Networking SE
Erholung bis 9 Euro in Form eines Pullbacks an den gebrochenen Aufwärtstrend ist zu erwarten – hier entscheidet sich dann die weitere Richtung. Zu favorisieren wäre eine Pendelbewegung um 9 Euro mit Widerstand bei ca. 9,70/10 Euro und Unterstützung bei ca. 8,50 Euro in den kommenden Wochen – deutlicher Rücksetzer dürften im Bereich der Lunte des doji aufgefangen werden. Kritisch wäre hingegen ein Fall per Daily-Close unter das gestrige Tief.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com