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    DGAP-WpÜG  3638  0 Kommentare Übernahmeangebot ; - Seite 3


    der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter der Rubrik Investor
    Relations kostenlos herunterladen. Des Weiteren können Sie eine kostenlose
    Kopie der Angebotsunterlage bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft,
    Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, erhalten (auch
    erhältlich per E-Mail an Deutsche Bank Aktiengesellschaft unter
    dct.tender-offers@db.com oder per Fax an +49 69 910 38794). Zudem wird eine
    englischsprachige Pressemitteilung sowie deren deutschsprachiger
    Übersetzung in einem elektronischen Informationsverbreitungssystem in den
    Vereinigten Staaten veröffentlicht.

    Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
    zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wincor Nixdorf- oder
    Diebold-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche
    Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
    Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage und in weiteren
    bei der SEC eingereichten Dokumenten mitgeteilt. Investoren und Inhabern
    von Wincor Nixdorf Aktien oder von Instrumenten, die zum direkten oder
    indirekten Erwerb von Wincor Nixdorf Aktien berechtigen, wird dringend
    empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
    dem öffentlichen Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
    gemacht worden sind, weil diese Dokumente wichtige Informationen enthalten
    werden.

    Außer im Wege eines Wertpapierprospekts, der die Anforderungen des
    Abschnitt 10 des U.S. Wertpapiergesetz (U.S. Securities Act) von 1933 in
    der jeweils gültigen Fassung sowie der anwendbaren europäischen
    Vorschriften, einschließlich des deutschen Wertpapiererwerbs- und
    Übernahmegesetzes und des deutschen Wertpapierprospektgesetzes, erfüllt,
    wird kein Wertpapierangebot durchgeführt. Abgesehen von Ausnahmen, die von
    den jeweiligen zuständigen Regulierungsbehörden genehmigt werden müssen
    oder bestimmten festzustellenden Tatsachen wird das öffentliche Angebot
    weder direkt noch indirekt in oder innerhalb irgendeiner Rechtsordnung, in
    der dies einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung
    darstellen würde, noch durch den Einsatz von Postsendungen oder durch
    irgendein anderes Mittel oder Instrument (einschließlich, ohne
    Einschränkung, Faxübertragung, Telefon und Internet) des
    Zwischenstaatlichen- oder Außenhandels, noch irgendwelchen Einrichtungen
    einer inländischen Wertpapierbörse der jeweiligen Rechtsordnung,
    durchgeführt.

    Warnhinweis betreffend zukunftsgerichteter Aussagen
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    DGAP-WpÜG Übernahmeangebot ; - Seite 3 Zielgesellschaft: Wincor Nixdorf AG; Bieter: Diebold, Incorporated WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …