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Übernahmeangebot ; - Seite 3
der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter der Rubrik Investor
Relations kostenlos herunterladen. Des Weiteren können Sie eine kostenlose
Kopie der Angebotsunterlage bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft,
Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, erhalten (auch
erhältlich per E-Mail an Deutsche Bank Aktiengesellschaft unter
dct.tender-offers@db.com oder per Fax an +49 69 910 38794). Zudem wird eine
englischsprachige Pressemitteilung sowie deren deutschsprachiger
Übersetzung in einem elektronischen Informationsverbreitungssystem in den
Vereinigten Staaten veröffentlicht.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wincor Nixdorf- oder
Diebold-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage und in weiteren
bei der SEC eingereichten Dokumenten mitgeteilt. Investoren und Inhabern
von Wincor Nixdorf Aktien oder von Instrumenten, die zum direkten oder
indirekten Erwerb von Wincor Nixdorf Aktien berechtigen, wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem öffentlichen Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, weil diese Dokumente wichtige Informationen enthalten
werden.
Außer im Wege eines Wertpapierprospekts, der die Anforderungen des
Abschnitt 10 des U.S. Wertpapiergesetz (U.S. Securities Act) von 1933 in
der jeweils gültigen Fassung sowie der anwendbaren europäischen
Vorschriften, einschließlich des deutschen Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes und des deutschen Wertpapierprospektgesetzes, erfüllt,
wird kein Wertpapierangebot durchgeführt. Abgesehen von Ausnahmen, die von
den jeweiligen zuständigen Regulierungsbehörden genehmigt werden müssen
oder bestimmten festzustellenden Tatsachen wird das öffentliche Angebot
weder direkt noch indirekt in oder innerhalb irgendeiner Rechtsordnung, in
der dies einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung
darstellen würde, noch durch den Einsatz von Postsendungen oder durch
irgendein anderes Mittel oder Instrument (einschließlich, ohne
Einschränkung, Faxübertragung, Telefon und Internet) des
Zwischenstaatlichen- oder Außenhandels, noch irgendwelchen Einrichtungen
einer inländischen Wertpapierbörse der jeweiligen Rechtsordnung,
durchgeführt.
Warnhinweis betreffend zukunftsgerichteter Aussagen
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