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    DGAP-News  618  0 Kommentare Dr. Greger & Collegen: Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte? Jetzt Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!

    DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
    Dr. Greger & Collegen: Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte? Jetzt
    Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!

    29.01.2016 / 11:06
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    Verluste durch Zinssatz-Swapgeschäfte?
    Jetzt Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen!

    Zahlreiche Banken und Sparkassen hatten in den vergangenen Jahren die
    Gelegenheit genutzt, um ihren Kreditnehmern zusätzlich zu dem gewünschten
    Darlehen auch noch einen Zinssatzswap zu verkaufen. Die klassische
    Finanzierung wäre angeblich "out", heutzutage würden wesentlich
    interessantere und modernere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen.
    Diese zu nutzen, sei das Gebot der Stunde. Das Verkaufsargument der Bank-
    oder Sparkassenberater lautete in der Regel, dass man durch den Abschluss
    eines variablen Darlehens flexibel bleiben würde und durch den zeitgleichen
    Abschluss eines Zinssatzswaps ein bestimmter Zinssatz gesichert werden
    könne. Die Kombination aus Darlehen und Zinssatzswap würde die beiden
    Vorteile der Flexibilität und der Zinssicherheit miteinander vereinen.

    Kreditnehmer, die die zum Abschlusszeitpunkt angepriesene Flexibilität nun
    nutzen wollen und das Darlehen heute vorzeitig ganz oder teilweise
    zurückführen möchten, stehen jetzt allerdings vor dem Problem in Form des
    Zinssatz-Swaps. Um zu vermeiden, dass hieraus ein spekulatives
    Finanzderivat ohne ein damit korrespondierendes Grundgeschäft wird, müsste
    der Swapvertrag vorzeitig aufgelöst werden. Dies ist allerdings nicht
    kostenlos möglich, sondern erfordert den finanziellen Ausgleich des
    derzeitigen Marktwertes. Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung werden bei
    entsprechenden Bezugsbeträgen nicht selten sechsstellige
    Ausgleichszahlungen fällig. Eventuelle Zahlungsverpflichtungen in dieser
    Größenordnung wurden zum Zeitpunkt der Beratung in der Regel nicht
    offengelegt. Zahlreiche Kunden fühlen sich nun falsch beraten und
    unzureichend aufgeklärt.

    In der Tat gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte, die einen
    Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank/Sparkasse begründen können.
    Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
    Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger sind in diesem Zusammenhang
    beispielsweise der anfängliche negative Marktwert, mehr als zehnjährige
    Vertragslaufzeiten oder die Auswirkungen eines negativen Basiszinssatzes zu
    nennen. "Zahlreiche Mandanten konnten von uns bereits aus der Zinsfalle der
    Banken und Sparkassen befreit werden", so Rechtsanwalt Dr. Greger.

    Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits bundesweit eine Vielzahl
    swapgeschädigter Bank- und Sparkassenkunden bei der Durchsetzung der ihnen
    zustehenden Rechte unterstützen konnte, steht den betroffenen Geschädigten
    jederzeit zur Verfügung.


    Kontakt:
    Rechtsanwälte
    Dr. Greger & Collegen
    Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
    93049 Regensburg

    Tel: 0941 / 630 99 60
    Fax: 0941 / 630 99 620
    Web: www.dr-greger.de


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    29.01.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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