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Befreiung; - Seite 2
die ihrerseits eine Kontrollbeteiligung an der Zielgesellschaft in Höhe von
4.797.173 der seinerzeit 13.344.934 Aktien der Zielgesellschaft (rd. 35,95
%) hielt. Am 30. April 2015 beschloss die Gesellschafterversammlung der
Genetrix AB die freiwillige Liquidation. Am 28. Mai 2015 übertrug die
Genetrix AB auf Basis eines Vertrags vom gleichen Tage ihre 4.797.173
Aktien der Zielgesellschaft auf die Antragstellerin. Die Antragstellerin
hielt in der Folge am 16. November 2015 immer noch besagte 4.797.173 der zu
diesem Zeitpunkt 13.494.934 Aktien der Zielgesellschaft (rd. 35,55 %).
2. Am 17.November 2015 beschloss der Vorstand der Zielgesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Zielgesellschaft aus
genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre samt Privatplatzierung
von nicht bezogenen Aktien um bis zu EUR 3.855.694,00 durch Ausgabe von bis
zu 3.855.694 neuen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Zielgesellschaft in Höhe von jeweils EUR 1,00 gegen Einlagen zu erhöhen
(nachfolgend 'Kapitalerhöhung'; sämtliche aus der Kapitalerhöhung
entstehenden Aktien nachfolgend 'Neue Aktien').
3. Zur Erleichterung der Durchführung einer ersten, gegen Bareinlage
erfolgenden Tranche der Kapitalerhöhung übertrug die Antragstellerin am 10.
Dezember 2015 aufgrund eines Wertpapierleihvertrags vom 17. November 2015
2.758.340 Aktien der Zielgesellschaft leihweise auf die Small & Mid Cap
Investmentbank AG, München, welche hierdurch in die Lage versetzt wurde,
die Zeichner von Neuen Aktien bereits vor Eintragung der Kapitalerhöhung in
das Handelsregister mit Aktien der Zielgesellschaft zu beliefern
(nachfolgend 'Wertpapierleihe'). In Folge der Übertragung hielt die
Antragstellerin zunächst unmittelbar nur noch 2.038.833 Aktien der
Zielgesellschaft (rd. 15,11 % der Stimmrechte). In Bezug auf die
übertragenen 2.758.340 Aktien der Zielgesellschaft (rd. 20,44 % der
Stimmrechte) gewährte der Wertpapierleihvertrag Anspruch auf nominale
Rückführung der Leihe mittels Übertragung von 2.758.340 aus der ersten
Tranche der Kapitalerhöhung entstehenden Neuen Aktien der Zielgesellschaft
unmittelbar im Anschluss an deren Eintragung in das Handelsregister.
4. Die Eintragung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister der Zielgesellschaft ist am 16. Dezember 2015 erfolgt.
Hierdurch erhöhte sich das Grundkapital der Zielgesellschaft auf EUR
16.457.486,00, eingeteilt in 16.457.486 Aktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital der Zielgesellschaft in Höhe von jeweils EUR 1,00. Mangels
erfolgenden Tranche der Kapitalerhöhung übertrug die Antragstellerin am 10.
Dezember 2015 aufgrund eines Wertpapierleihvertrags vom 17. November 2015
2.758.340 Aktien der Zielgesellschaft leihweise auf die Small & Mid Cap
Investmentbank AG, München, welche hierdurch in die Lage versetzt wurde,
die Zeichner von Neuen Aktien bereits vor Eintragung der Kapitalerhöhung in
das Handelsregister mit Aktien der Zielgesellschaft zu beliefern
(nachfolgend 'Wertpapierleihe'). In Folge der Übertragung hielt die
Antragstellerin zunächst unmittelbar nur noch 2.038.833 Aktien der
Zielgesellschaft (rd. 15,11 % der Stimmrechte). In Bezug auf die
übertragenen 2.758.340 Aktien der Zielgesellschaft (rd. 20,44 % der
Stimmrechte) gewährte der Wertpapierleihvertrag Anspruch auf nominale
Rückführung der Leihe mittels Übertragung von 2.758.340 aus der ersten
Tranche der Kapitalerhöhung entstehenden Neuen Aktien der Zielgesellschaft
unmittelbar im Anschluss an deren Eintragung in das Handelsregister.
4. Die Eintragung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister der Zielgesellschaft ist am 16. Dezember 2015 erfolgt.
Hierdurch erhöhte sich das Grundkapital der Zielgesellschaft auf EUR
16.457.486,00, eingeteilt in 16.457.486 Aktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital der Zielgesellschaft in Höhe von jeweils EUR 1,00. Mangels