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ams AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
Bezugsrechts-ausschluss Genehmigtes Kapital TOP 8
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindes-tens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlan-gen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2016 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße
30, 8141 Premstät-ten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesord-nungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigen-schaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestäti-gung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 23. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30,
8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per
E-Mail agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begrün-dung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nach-zuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Aus-führungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindes-tens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlan-gen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2016 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße
30, 8141 Premstät-ten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesord-nungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigen-schaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestäti-gung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 23. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30,
8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per
E-Mail agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begrün-dung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nach-zuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Aus-führungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
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