checkAd

    EANS-News  544  0 Kommentare ams AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3


    Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
    geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
    Tagesordnungspunk-tes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
    werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beur-teilung
    geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
    einen erhebli-chen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
    wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
    mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
    Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die
    Fragen können an die Gesellschaft per Post an ams AG, Tobelbader
    Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner, Investor
    Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com übermittelt werden.

    Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
    einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
    zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung
    hie-für ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
    Einberufung. Ein Aktionärsan-trag auf Wahl eines
    Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
    Übermitt-lung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
    Personen zur Wahl in den Auf-sichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung)
    können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
    Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden.

    Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 23. Mai 2016 in der oben
    angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
    die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
    ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
    Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
    Befangenheit begründen könn-ten, anzuschließen.

    Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
    diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
    sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com
    zugänglich.

    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
    Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
    des Stimm-rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
    Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
    Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 2016, 24.00 Uhr Wie-ner Zeit
    (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
    berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
    Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist
    durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
    spätestens am 30. Mai 2016, ausschließlich unter einer der
    Seite 3 von 5



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    EANS-News ams AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3 - Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. - Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen ams AG FN 34109 k ISIN AT0000A18XM4 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer