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     711  0 Kommentare "Aufbau und Arbeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechen nicht den europäischen Vorgaben für Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde"

    Hamburg (ots) - Als ehemaliger Staatssekretär und Spitzenbeamter
    weiß der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann,
    dass der Teufel bei der Umsetzung europäischer Vorschriften in
    deutsches Recht oft im Detail steckt. Gleichwohl drohen seiner
    Behörde und ihm handfeste Probleme, begründet in deren Aufbau und in
    seiner Person. Die Folgen könnten für erhebliche Unruhe auf den
    deutschen Märkten sorgen. Bestätigt sich der Verdacht, dass die
    BNetzA formal falsch aufgebaut und geleitet ist, wären alle Bescheide
    der Behörde der vergangenen Jahre nichtig. Dabei geht die Bandbreite
    von Strafgeldern über Regulierung und Tarife bis hin zu von der
    Bundesnetzagentur erfundenen Abgaben, wie etwa der Umlegung von
    Netzentgelten befreiter Unterhemen auf die Allgemeinheit
    (§19-Abgabe), auf deren Aufhebung nach dem entsprechenden Urteil des
    BGH bereits seit Monaten wartet.

    Auslöser für die Prüfung der Umsetzung der EU-Vorgaben durch die
    Bundesregierung bei der Schaffung der BNetzA waren 2 Aspekte:

    - höchstrichterliche Urteile in Österreich zur Arbeit und
    Zusammensetzung der Kontrollgremien der dortigen
    Regulierungsbehörde E-Control sowie

    - die Rechtsprechung des EUGH zur Unabhängigkeit des
    Datenschutzbeauftragten, der ebenfalls eine Bundesoberbehörde
    unabhängig von politischer Einflussnahme zu führen hat.

    "Die E-Control ist nach dem Vorbild der BNetzA aufgebaut worden,
    da lag es nahe, auch in Deutschland einmal genauer hinzusehen."
    erläuterte Martin Kristek, Inhaber und CEO des deutschen
    Energiedienstleisters Care-Energy und gebürtiger Österreicher. "Dabei
    kam heraus, dass die Fehler in Österreich bei der Umsetzung der
    EU-Vorgaben identisch sind zu den Strukturfehlern des deutschen
    Vorbilds. Bundesregierung und Bundesnetzagentur stehen vor
    erheblichen europarechtlichen Problemen." Dabei sei besonders
    gravierend, so Kristek weiter, dass eine rechtlich unzulässige
    Struktur der BNetzA und entsprechende Fehler bei der Besetzung von
    Position die Nichtigkeit zahlreicher, für die Wirtschaft relevanter
    Entscheidungen zur Folge haben könnten.

    "In Sachen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten hat die
    europäische Rechtsprechung die Messlatte sehr hoch gelegt was die
    Kriterien der seitens der EU auch für die BNetzA geforderten
    Unabhängigkeit anbelangt." erklärte Kristek weiter. " Es darf keine
    Konstellation geben, die auch nur den Anschein der Möglichkeit einer
    Einflussnahme durch Politik oder Wirtschaft auf einzelne Personen in
    der BNetzA oder die BNetzA insgesamt nimmt." Auch hier hinke die
    deutsche Umsetzung der Richtlinie den europäischen Vorgaben
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