"Aufbau und Arbeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechen nicht den europäischen Vorgaben für Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde"
Hamburg (ots) - Als ehemaliger Staatssekretär und Spitzenbeamter
weiß der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann,
dass der Teufel bei der Umsetzung europäischer Vorschriften in
deutsches Recht oft im Detail steckt. Gleichwohl drohen seiner
Behörde und ihm handfeste Probleme, begründet in deren Aufbau und in
seiner Person. Die Folgen könnten für erhebliche Unruhe auf den
deutschen Märkten sorgen. Bestätigt sich der Verdacht, dass die
BNetzA formal falsch aufgebaut und geleitet ist, wären alle Bescheide
der Behörde der vergangenen Jahre nichtig. Dabei geht die Bandbreite
von Strafgeldern über Regulierung und Tarife bis hin zu von der
Bundesnetzagentur erfundenen Abgaben, wie etwa der Umlegung von
Netzentgelten befreiter Unterhemen auf die Allgemeinheit
(§19-Abgabe), auf deren Aufhebung nach dem entsprechenden Urteil des
BGH bereits seit Monaten wartet.
Auslöser für die Prüfung der Umsetzung der EU-Vorgaben durch die
Bundesregierung bei der Schaffung der BNetzA waren 2 Aspekte:
weiß der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann,
dass der Teufel bei der Umsetzung europäischer Vorschriften in
deutsches Recht oft im Detail steckt. Gleichwohl drohen seiner
Behörde und ihm handfeste Probleme, begründet in deren Aufbau und in
seiner Person. Die Folgen könnten für erhebliche Unruhe auf den
deutschen Märkten sorgen. Bestätigt sich der Verdacht, dass die
BNetzA formal falsch aufgebaut und geleitet ist, wären alle Bescheide
der Behörde der vergangenen Jahre nichtig. Dabei geht die Bandbreite
von Strafgeldern über Regulierung und Tarife bis hin zu von der
Bundesnetzagentur erfundenen Abgaben, wie etwa der Umlegung von
Netzentgelten befreiter Unterhemen auf die Allgemeinheit
(§19-Abgabe), auf deren Aufhebung nach dem entsprechenden Urteil des
BGH bereits seit Monaten wartet.
Auslöser für die Prüfung der Umsetzung der EU-Vorgaben durch die
Bundesregierung bei der Schaffung der BNetzA waren 2 Aspekte:
- höchstrichterliche Urteile in Österreich zur Arbeit und
Zusammensetzung der Kontrollgremien der dortigen
Regulierungsbehörde E-Control sowie
- die Rechtsprechung des EUGH zur Unabhängigkeit des
Datenschutzbeauftragten, der ebenfalls eine Bundesoberbehörde
unabhängig von politischer Einflussnahme zu führen hat.
"Die E-Control ist nach dem Vorbild der BNetzA aufgebaut worden,
da lag es nahe, auch in Deutschland einmal genauer hinzusehen."
erläuterte Martin Kristek, Inhaber und CEO des deutschen
Energiedienstleisters Care-Energy und gebürtiger Österreicher. "Dabei
kam heraus, dass die Fehler in Österreich bei der Umsetzung der
EU-Vorgaben identisch sind zu den Strukturfehlern des deutschen
Vorbilds. Bundesregierung und Bundesnetzagentur stehen vor
erheblichen europarechtlichen Problemen." Dabei sei besonders
gravierend, so Kristek weiter, dass eine rechtlich unzulässige
Struktur der BNetzA und entsprechende Fehler bei der Besetzung von
Position die Nichtigkeit zahlreicher, für die Wirtschaft relevanter
Entscheidungen zur Folge haben könnten.
"In Sachen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten hat die
europäische Rechtsprechung die Messlatte sehr hoch gelegt was die
Kriterien der seitens der EU auch für die BNetzA geforderten
Unabhängigkeit anbelangt." erklärte Kristek weiter. " Es darf keine
Konstellation geben, die auch nur den Anschein der Möglichkeit einer
Einflussnahme durch Politik oder Wirtschaft auf einzelne Personen in
der BNetzA oder die BNetzA insgesamt nimmt." Auch hier hinke die
deutsche Umsetzung der Richtlinie den europäischen Vorgaben
Zusammensetzung der Kontrollgremien der dortigen
Regulierungsbehörde E-Control sowie
- die Rechtsprechung des EUGH zur Unabhängigkeit des
Datenschutzbeauftragten, der ebenfalls eine Bundesoberbehörde
unabhängig von politischer Einflussnahme zu führen hat.
"Die E-Control ist nach dem Vorbild der BNetzA aufgebaut worden,
da lag es nahe, auch in Deutschland einmal genauer hinzusehen."
erläuterte Martin Kristek, Inhaber und CEO des deutschen
Energiedienstleisters Care-Energy und gebürtiger Österreicher. "Dabei
kam heraus, dass die Fehler in Österreich bei der Umsetzung der
EU-Vorgaben identisch sind zu den Strukturfehlern des deutschen
Vorbilds. Bundesregierung und Bundesnetzagentur stehen vor
erheblichen europarechtlichen Problemen." Dabei sei besonders
gravierend, so Kristek weiter, dass eine rechtlich unzulässige
Struktur der BNetzA und entsprechende Fehler bei der Besetzung von
Position die Nichtigkeit zahlreicher, für die Wirtschaft relevanter
Entscheidungen zur Folge haben könnten.
"In Sachen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten hat die
europäische Rechtsprechung die Messlatte sehr hoch gelegt was die
Kriterien der seitens der EU auch für die BNetzA geforderten
Unabhängigkeit anbelangt." erklärte Kristek weiter. " Es darf keine
Konstellation geben, die auch nur den Anschein der Möglichkeit einer
Einflussnahme durch Politik oder Wirtschaft auf einzelne Personen in
der BNetzA oder die BNetzA insgesamt nimmt." Auch hier hinke die
deutsche Umsetzung der Richtlinie den europäischen Vorgaben