"Aufbau und Arbeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechen nicht den europäischen Vorgaben für Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde" - Seite 2
hinterher.
Die seitens Care-Energy vorgenommene Analyse ergab folgende
gravierende Fehler bei Aufbau und Arbeit der BNetzA, die bei analogem
Sachverhalt in Österreich zu höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen
die Regulierungsbehörde geführt haben:
- Die BNetzA ist in der Praxis nicht unabhängig von den
politischen Weisungen des Wirtschaftsministeriums, dessen
Geschäftsbereich sie zudem auch noch zugeordnet ist. Diese
absolute Unabhängigkeit in den Fragen welche Themen wann mit
welcher Priorität angegangen werden geht aller eindeutig aus §35
der EU-Richtlinie 2009 / 72 vom 13.07.2009 hervor. Martin
Kristek: "Wir erleben in der alltäglichen Praxis mehr als die
Zusammenarbeit der BNetzA mit anderen Behörden. Die personellen
und inhaltlichen Verflechtungen bei den Entscheidungen der
BNetzA sind eng, die politische Einflussnahme hoch, wie sich
zuletzt in der Frage der Neuplanung der Netzausbaus mit
Erdkabeln gezeigt hat. Egal, wie man diese Einflussnahmen
inhaltlich bewertet, sie sind ein klarer Verstoß gegen geltendes
EU-Recht."
- Mit Jochen Homann steht ein ehemaliger beamteter Staatssekretär
des Wirtschaftsministeriums an der Spitze einer Behörde, die
gerade von der Einflussnahme dieses Ministeriums unabhängig sein
sollte. Seinen nicht öffentlichen und nicht beamtenrechtlichen
Vertrag handelte Homann mit seinen ehemaligen Kollegen im
Bundeswirtschaftsministerium aus, dies ist im Gesetz so
vorgesehen. Fraglich ist jedoch, wie objektiv solche
Verhandlungen sein können und wie unvoreingenommen Homann die
Tätigkeiten an der Hausspitze der BNetzA wahrnehmen kann. Martin
Kristek hierzu: "Ein wenig Geschmäckle ist schon bei der
Besetzung von Positionen in der BNetzA dabei, sei es an der
Hausspitze mit Herrn Homann oder durch Herrn Homann bei der
früheren Besetzung der Pressestelle mit Frau Fröhlich.
Gravierender ist jedoch, dass mit der Berufung eines Beamten,
der 30 Jahre Karriere im Bundeswirtschaftsministerium gemacht
hat, die Unabhängigkeit der Entscheidungen der BNetzA vom
Bundeswirtschaftsministerium nicht durchgehalten werden kann."
- Gemäß aktueller europäischer Rechtsprechung muss jeder Anschein
möglicher Einflussnahme und etwaiger Interessenskonflikte
ausgeschlossen werden. Während die europäische Richtlinie zur
Regulierung des Strommarkts analog zur Rechtsprechung des EUGH
fordert, dass jeder Anschein, beispielsweise durch geschäftliche
Kontakte, Mandate Aufträge, gutachterliche Tätigkeit oder
wirtschaftliche Beteiligung ausgeschlossen ist, erlaubt das
deutsche Gesetz zu Aufbau und Aufgaben der BNetzA ausdrücklich
die genehmigte Übernahme von beispielsweise
Aufsichtsratsmandaten. "Dieser vermeintliche Detailfehler kann
des Wirtschaftsministeriums an der Spitze einer Behörde, die
gerade von der Einflussnahme dieses Ministeriums unabhängig sein
sollte. Seinen nicht öffentlichen und nicht beamtenrechtlichen
Vertrag handelte Homann mit seinen ehemaligen Kollegen im
Bundeswirtschaftsministerium aus, dies ist im Gesetz so
vorgesehen. Fraglich ist jedoch, wie objektiv solche
Verhandlungen sein können und wie unvoreingenommen Homann die
Tätigkeiten an der Hausspitze der BNetzA wahrnehmen kann. Martin
Kristek hierzu: "Ein wenig Geschmäckle ist schon bei der
Besetzung von Positionen in der BNetzA dabei, sei es an der
Hausspitze mit Herrn Homann oder durch Herrn Homann bei der
früheren Besetzung der Pressestelle mit Frau Fröhlich.
Gravierender ist jedoch, dass mit der Berufung eines Beamten,
der 30 Jahre Karriere im Bundeswirtschaftsministerium gemacht
hat, die Unabhängigkeit der Entscheidungen der BNetzA vom
Bundeswirtschaftsministerium nicht durchgehalten werden kann."
- Gemäß aktueller europäischer Rechtsprechung muss jeder Anschein
möglicher Einflussnahme und etwaiger Interessenskonflikte
ausgeschlossen werden. Während die europäische Richtlinie zur
Regulierung des Strommarkts analog zur Rechtsprechung des EUGH
fordert, dass jeder Anschein, beispielsweise durch geschäftliche
Kontakte, Mandate Aufträge, gutachterliche Tätigkeit oder
wirtschaftliche Beteiligung ausgeschlossen ist, erlaubt das
deutsche Gesetz zu Aufbau und Aufgaben der BNetzA ausdrücklich
die genehmigte Übernahme von beispielsweise
Aufsichtsratsmandaten. "Dieser vermeintliche Detailfehler kann