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     711  0 Kommentare "Aufbau und Arbeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechen nicht den europäischen Vorgaben für Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde" - Seite 2


    hinterher.

    Die seitens Care-Energy vorgenommene Analyse ergab folgende
    gravierende Fehler bei Aufbau und Arbeit der BNetzA, die bei analogem
    Sachverhalt in Österreich zu höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen
    die Regulierungsbehörde geführt haben:

    - Die BNetzA ist in der Praxis nicht unabhängig von den
    politischen Weisungen des Wirtschaftsministeriums, dessen
    Geschäftsbereich sie zudem auch noch zugeordnet ist. Diese
    absolute Unabhängigkeit in den Fragen welche Themen wann mit
    welcher Priorität angegangen werden geht aller eindeutig aus §35
    der EU-Richtlinie 2009 / 72 vom 13.07.2009 hervor. Martin
    Kristek: "Wir erleben in der alltäglichen Praxis mehr als die
    Zusammenarbeit der BNetzA mit anderen Behörden. Die personellen
    und inhaltlichen Verflechtungen bei den Entscheidungen der
    BNetzA sind eng, die politische Einflussnahme hoch, wie sich
    zuletzt in der Frage der Neuplanung der Netzausbaus mit
    Erdkabeln gezeigt hat. Egal, wie man diese Einflussnahmen
    inhaltlich bewertet, sie sind ein klarer Verstoß gegen geltendes
    EU-Recht."

    - Mit Jochen Homann steht ein ehemaliger beamteter Staatssekretär
    des Wirtschaftsministeriums an der Spitze einer Behörde, die
    gerade von der Einflussnahme dieses Ministeriums unabhängig sein
    sollte. Seinen nicht öffentlichen und nicht beamtenrechtlichen
    Vertrag handelte Homann mit seinen ehemaligen Kollegen im
    Bundeswirtschaftsministerium aus, dies ist im Gesetz so
    vorgesehen. Fraglich ist jedoch, wie objektiv solche
    Verhandlungen sein können und wie unvoreingenommen Homann die
    Tätigkeiten an der Hausspitze der BNetzA wahrnehmen kann. Martin
    Kristek hierzu: "Ein wenig Geschmäckle ist schon bei der
    Besetzung von Positionen in der BNetzA dabei, sei es an der
    Hausspitze mit Herrn Homann oder durch Herrn Homann bei der
    früheren Besetzung der Pressestelle mit Frau Fröhlich.
    Gravierender ist jedoch, dass mit der Berufung eines Beamten,
    der 30 Jahre Karriere im Bundeswirtschaftsministerium gemacht
    hat, die Unabhängigkeit der Entscheidungen der BNetzA vom
    Bundeswirtschaftsministerium nicht durchgehalten werden kann."

    - Gemäß aktueller europäischer Rechtsprechung muss jeder Anschein
    möglicher Einflussnahme und etwaiger Interessenskonflikte
    ausgeschlossen werden. Während die europäische Richtlinie zur
    Regulierung des Strommarkts analog zur Rechtsprechung des EUGH
    fordert, dass jeder Anschein, beispielsweise durch geschäftliche
    Kontakte, Mandate Aufträge, gutachterliche Tätigkeit oder
    wirtschaftliche Beteiligung ausgeschlossen ist, erlaubt das
    deutsche Gesetz zu Aufbau und Aufgaben der BNetzA ausdrücklich
    die genehmigte Übernahme von beispielsweise
    Aufsichtsratsmandaten. "Dieser vermeintliche Detailfehler kann
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    "Aufbau und Arbeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechen nicht den europäischen Vorgaben für Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde" - Seite 2 Als ehemaliger Staatssekretär und Spitzenbeamter weiß der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann, dass der Teufel bei der Umsetzung europäischer Vorschriften in deutsches Recht oft im Detail steckt. Gleichwohl drohen seiner …

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