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    Volkswagen  2328  0 Kommentare VW-Dieselaffäre - so prüfen Aktionäre ihr Recht auf Schadensersatz aus der Abgasaffäre

    Es gibt nur wenige Fälle, in denen Kapitalanleger in Deutschland vor Gericht einen Schadensersatz für Kursverluste zugesprochen bekommen haben. Im Fall Volkswagen könnte sich das ändern. Zu deutlich scheinen die Fakten dafür, dass die Unternehmensführung gegen geltendes Recht verstoßen hat. So prüfen Aktionäre ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich.

    Im September 2015 erlebte der deutsche Aktienmarkt einen der spektakulärsten Kursstürze eines Blue Chips in seiner Geschichte. Was zunächst recht unspektakulär als Meldung in den Abendnachrichten begann, wuchs sich innerhalb weniger Tage zu einem wahren Crash in den Aktien der Volkswagen AG (und auch der Porsche AG) aus.

    Durch die sogenannte Abgasaffäre (auch Dieselgate genannt) haben die Aktionäre von VW viel Geld verloren. Der Kurs der VW-Aktien ist nach Bekanntwerden der Manipulationen innerhalb weniger Tage um fast 50 Prozent gefallen. Im Vergleich zu den Höchstständen der Aktie aus Anfang 2015 lag das Minus sogar bei rund zwei Dritteln. Viele Experten sind der Meinung, dass den Aktionären aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften Schadensersatz zusteht.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf hilft betroffenen Aktionären, sich auf kostengünstige und effiziente Art und Weise einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Ein solches Verfahren wird derzeit vor dem Landgericht Braunschweig vorbereitet. Alternativ kann natürlich jeder Anleger seine Rechte individuell vor Gericht verfolgen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt.

    Ein Anspruch auf Schadensersatz kann auch dann bestehen, wenn Ihre persönliche VW-Aktienposition gar nicht im Minus ist, beispielsweise weil Sie vor längerer Zeit die Papiere zu einem günstigen Kurs erworben haben. Auch dann sind Ihnen durch den Kurssturz Gewinne verloren gegangen, die Sie einklagen können.

    Wichtig ist jedoch, dass Sie vor dem 19. September 2016 aktiv werden und Ihre Ansprüche geltend machen. Denn zu diesem Zeitpunkt ist ein Jahr seit der Veröffentlichung der ersten Nachrichten rund um die Abgasmanipulationen vergangen – und Ihre Schadensersatzansprüche sind von der Verjährung bedroht. Die IG Widerruf bietet Ihnen eine kostenlose Prüfung durch erfahrene Anwälte, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Für diese Prüfung schicken Sie bitte Ihre Unterlagen  über das Prüfungsformular der IG Widerruf.

    Um zu erfahren, ob der Anspruch auf Schadensersatz für Sie überhaupt in Frage kommt, sollten Sie auch die acht wichtigsten Fragen und Antworten zum VW-Abgasskandal aus Sicht von Aktionären lesen. Dort erfahren Sie, worauf die Ansprüche auf Schadensersatz begründet sind und mit welchem Zeithorizont Sie bei dem Verfahren rechnen müssen. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Volkswagen VW-Dieselaffäre - so prüfen Aktionäre ihr Recht auf Schadensersatz aus der Abgasaffäre Es gibt nur wenige Fälle, in denen Kapitalanleger in Deutschland vor Gericht einen Schadensersatz für Kursverluste zugesprochen bekommen haben. Im Fall Volkswagen könnte sich das ändern. Zu deutlich scheinen die Fakten dafür, dass die Unternehmensführung gegen geltendes Recht verstoßen hat. So prüfen Aktionäre ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich.

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