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    EANS-Hauptversammlung  234  0 Kommentare HIRSCH Servo AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2


    nach dem Aktienbesitz am Ende des Nachweisstichtags, das ist
    Montag, der 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
    Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
    Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    Der Nachweis des Aktienbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt durch
    eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft bis
    spätestens am Montag, den 05.09.2016, 24.00 Uhr MEZ(Wiener Zeit) in
    Schriftform oder in Textform ausschließlich auf einem der folgenden
    Wege zugehen muss:

    * per Post, Kurierdienst oder persönlich: HIRSCH Servo AG,
    Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als
    unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an die
    E-Mail: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax
    an: +43 1 8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598
    (bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Übermittlung der
    Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
    Hauptversammlung. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
    Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
    Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in
    deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
    Angaben zu enthalten:

    * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
    bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der
    Aktien des Aktionärs und ISIN AT0000849757; * Depotnummer bzw. eine
    sonstige Bezeichnung; * Ausdrückliche Angabe, dass sich die
    Depotbestätigung auf den Depotstand am 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ
    (Wiener Zeit) bezieht.

    Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
    die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
    Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
    auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
    gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
    18.08.2016 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
    HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58
    einlangt (§ 109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
    ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
    Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
    § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
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