EANS-Hauptversammlung
HIRSCH Servo AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2
nach dem Aktienbesitz am Ende des Nachweisstichtags, das ist
Montag, der 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft bis
spätestens am Montag, den 05.09.2016, 24.00 Uhr MEZ(Wiener Zeit) in
Schriftform oder in Textform ausschließlich auf einem der folgenden
Wege zugehen muss:
* per Post, Kurierdienst oder persönlich: HIRSCH Servo AG,
Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als
unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an die
E-Mail: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax
an: +43 1 8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598
(bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Übermittlung der
Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in
deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs und ISIN AT0000849757; * Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung; * Ausdrückliche Angabe, dass sich die
Depotbestätigung auf den Depotstand am 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ
(Wiener Zeit) bezieht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
18.08.2016 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58
einlangt (§ 109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als
unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an die
E-Mail: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax
an: +43 1 8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598
(bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Übermittlung der
Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in
deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs und ISIN AT0000849757; * Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung; * Ausdrückliche Angabe, dass sich die
Depotbestätigung auf den Depotstand am 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ
(Wiener Zeit) bezieht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
18.08.2016 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58
einlangt (§ 109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
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