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    DGAP-Adhoc  574  0 Kommentare MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch Großaktionär - Seite 2


    Zusage gegeben, ihre Bezugsrechte in einem Umfang auszuüben, dass die GDT
    auch nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung weiterhin in
    einem Umfang von rund 24 % an dem dann erhöhten Grundkapital beteiligt ist.
    Anknüpfend an diese Festbezugserklärung hat die Gesellschaft der GDT die
    Möglichkeit eines Überbezugs von bis zu 1.000.000 nicht bezogener neuer
    Aktien und der entsprechenden Zuteilung zugesagt, wodurch die GDT im Falle
    einer Vollplatzierung der Kapitalmaßnahme im Ergebnis mit insgesamt bis zu
    knapp 27 % an dem erhöhten Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein
    würde.

    Etwaige während der Bezugsfrist nicht bezogene neue Aktien sollen im Rahmen
    internationaler Privatplatzierungen zudem qualifizierten Anlegern in
    ausgewählten Ländern angeboten werden. In diesem Zusammenhang hat sich die
    TowerCrest Limited Liability Cooperation, Peking (China), (die
    "TowerCrest") gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, 3.400.000 neue
    Aktien im Rahmen der Privatplatzierungen zu erwerben (oder, falls weniger
    nicht bezogene neue Aktien vorhanden sein sollten, die größtmögliche
    verfügbare Anzahl). Die Gesellschaft hat TowerCrest eine solche Zuteilung
    entsprechend der verfügbaren Aktien zugesagt. Im Falle einer
    Vollplatzierung der Kapitalerhöhung würde die Übernahme von 3.400.000 neuen
    Aktien durch TowerCrest einer Beteiligung von rund 10 % an dem erhöhten
    Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.

    Vorbehaltlich der Billigung durch die BaFin wird voraussichtlich am 28.
    September 2016 ein Wertpapierprospekt mit ausführlichen Informationen und
    Risikohinweisen zum Bezugsangebot auf der Internetseite der MOLOGEN AG
    veröffentlicht. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende
    Notierung soll voraussichtlich am 27. Oktober 2016 erfolgen.

    Als weitere Finanzierungsmaßnahme hat der Vorstand heute mit Zustimmung des
    Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der durch die
    Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2014 erteilten
    Ermächtigung, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR
    2.540.000 und mit einer Laufzeit bis zum 29. Oktober 2024 zu begeben. Die
    Wandelschuldverschreibung sieht eine jährliche Festverzinsung in Höhe von
    6% sowie das Recht des Investors vor, die Wandelanleihe in bis zu 1.693.333
    Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,50 zu
    wandeln. Die Wandelschuldverschreibung wird unter Ausschluss des
    Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben und vollständig durch die GDT
    gezeichnet. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung soll voraussichtlich
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    DGAP-Adhoc MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch Großaktionär - Seite 2 MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme 23.09.2016 13:59 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …