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Verbot der Nachschusspflicht: der Drops ist noch nicht gelutscht! - Seite 2
Die CFD-Broker sind denn auch bereit um die Nachschusspflicht zu kämpfen, falls es sein muss durch alle Instanzen:
"Die beabsichtigte Untersagung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFDs an Privatkunden, soweit diese eine Nachschusspflicht für den Privatkunden begründen können, ist nicht von § 4b WpHG gedeckt und wird daher in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren keinen Bestand haben. Der Entwurf der Allgemeinverfügung ist rechtswidrig und ermessensfehlerhaft. Für den Fall des Erlasses der Allgemeinverfügung ziehen einzelne Mitglieder eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung in Betracht."
Kritisiert wird auch, dass die BaFin keine eigenen Untersuchungen getätigt hätte, sondern sich auf Berichte aus Wirtschaftsmedien verlässt. Und hier wird ganz konkret auch nur der Fall eines Kunden aufgegriffen, der durch den unvorhersehbaren Crash des Schweizer Frankens vom 15. Januar 2015 sechsstellig in die Nachschusspflicht geriet. Der Standpunkt des CFD-Verbandes:
"Ein derartiger Ausnahmefall durch einen nicht marktimmanenten Eingriff darf nicht als Grund für einen weitreichenden Eingriff in Grundrechte, die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Privatanlegers (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit des CFD-Anbieters (Art. 12 Abs. 1 GG), angeführt werden."
Die CFD-Broker gehen aber nicht völlig auf Konfrontation mit der BaFin, sondern bieten einen Dialog mit Alternativen an. Neben einer Intensivierung der Risikoaufklärung und der Untersagung des Vertriebs von CFDs mit Nachschusspflicht an unerfahrene Privatanleger lautet der zentrale Vorschlag:
"...Beispielsweise ist auch eine Untersagung des Vertriebs und des Verkaufs von CFDs mit Nachschusspflicht ausschließlich gegenüber den Privatanlegern, deren CFD-Konto ein gewisses Mindestguthaben unterschreitet, ein milderes Mittel. Das Mindestguthaben sollte einem Betrag entsprechen, der den Belangen des Anlegerschutzes voll umfänglich gerecht wird. ..."
Dabei bezieht sich der CFD-Verband ganz konkret auf das auch erst kürzlich geplante Verbot von Bonitätsanleihen. Da sich die Industrie aber zu einer Selbstregulierung verpflichtete, hat man von einem Verbot abgesehen. Das könnte dann beispielsweise in einem Kompromiss enden, Konten mit einer Einlage von unter 10.000 Euro von der Nachschusspflicht auszuschließen. Darüber wird das Risiko für die Broker zu groß und unberechenbar. Die Hebel müssten dann so drastisch reduziert bzw. Kosten (Gebühren, Spreads, Übernachtfinanzierung) erhöht werden, dass die Attraktivität der CFDs leidet. Und dass Anleger stattdessen dann zu den intransparenten Hebelzertifikaten und Optionsscheinen greifen, kann ja auch nicht im Sinne des Anlegerschutzes sein.