DGAP-Adhoc
Air Berlin PLC: Air Berlin teilt das Ergebnis des Umtauschangebots für ihre bestehenden Wandelschuldverschreibungen fällig am 6. März 2019 und die Platzierung neuer, am 6. März 2019 fälliger Wandelschuldverschreibungen mit - Seite 3
Wertpapierbörse und Euro MTF Markt der Luxembourg Stock Exchange; ISIN
DE000A1HGM38 (Wandelanleihe 2013), Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse; ISIN XS1051719786 (EUR-Anleihe Mai 2014), Euro MTF Markt
der Luxembourg Stock Exchange; ISIN XS1051723895 (CHF-Anleihe Mai 2014),
SIX Swiss Exchange und Euro MTF Markt der Luxembourg Stock Exchange
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,
Kanada, Australien und Japan sowie in Rechtsordnungen, in denen das Angebot
oder der Verkauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC (die "Wertpapiere")
unzulässig sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC dar. Die
Wertpapiere dürfen in den USA oder an US-Personen, wie in Regulation S
unter dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung (der
"Securities Act") definiert, nur nach vorheriger Registrierung oder
aufgrund einer Ausnahme vom Registrierungserfordernis angeboten oder
verkauft werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in
den USA statt.
Das Umtauschangebot und das Angebot erfolgen nicht (und wird nicht
erfolgen), weder unmittelbar noch mittelbar, in den oder in die Vereinigten
Staaten und auch weder durch die Verwendung von Postsendungen oder anderen
Formen der Übermittlung (einschließlich einer Übermittlung per Fax, Telefon
oder Internet) im zwischenstaatlichen oder ausländischen Geschäftsverkehr
noch über irgendwelche Einrichtungen einer inländischen Börse der
Vereinigten Staaten, und das Umtauschangebot und das Angebot können nicht
durch eine solche Verwendung oder derartige Mittel oder Einrichtungen oder
aus den Vereinigten Staaten angenommen werden.
Lesen Sie auch
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Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit
Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen
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der Order ("high net worth entities, unincorporated associations etc.")
erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen"