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    EANS-News  695  0 Kommentare ams AG / Ergänzte Einberufung der Hauptversammlung, Absetzung eines Tagesordnungspunktes - Seite 3


    * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
    * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
    * vollständiger Text dieser Einberufung.


    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

    Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
    mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
    schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
    Schriftform spätestens am 19. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der
    Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H.
    Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
    ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
    durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
    wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
    Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
    der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
    Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
    jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
    Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
    der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
    Verlangen in Textform spätestens am 30. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per
    Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141
    Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail
    agm@ams.com [agm@ams.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
    PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
    Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
    10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
    sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
    die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
    verwiesen.

    Auskunftsrecht
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
    Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
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