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    EANS-News  695  0 Kommentare ams AG / Ergänzte Einberufung der Hauptversammlung, Absetzung eines Tagesordnungspunktes - Seite 4


    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
    verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
    Erteilung strafbar wäre.
    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
    der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
    Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
    ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner,
    Investor Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com [investor@ams.com]
    übermittelt werden.

    Anträge in der Hauptversammlung
    Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
    in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
    Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
    Einberufung.
    Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. Mai 2017 in der oben angeführten
    Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87
    Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
    beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
    Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

    Informationen auf der Internetseite
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
    110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
    www.ams.com zugänglich.
    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimm­rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
    geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Mai
    2017, 24.00 Uhr Wie­ner Zeit (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
    Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 06. Juni
    2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
    Adressen zugehen muss, erforderlich:
    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    Per Post oder Boten ams AG
    zH Herrn Dr. Jann Siefken
    Tobelbader Straße 30
    8141 Premstätten
    Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
    elektronischen Signatur anmeldung.ams@hauptversammlung.at
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