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    Anleihen  1297  0 Kommentare Verluste nach Sanierung oder Insolvenz steuerlich geltend machen

    Pressemitteilung der Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte:

    Mittelstandsanleihen sind schon länger ein Stressfaktor für ihre Inhaber. Sanierungen auf ihre Kosten und Insolvenzen führen reihenweise zu Kapitalverlusten, ganz oder teilweise.

    Seit 2015 sind auf diese Weise über 1,5 Milliarden Euro Anlegergelder vernichtet worden!

    Darauf reagiert der Bundesfinanzminister am 10. Mai 2017 mit einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder. Kapitalverluste aufgrund von Sanierungsmaßnahmen oder aufgrund der Insolvenz eines Anleiheschuldners sind „einkommensteuerrechtlich ohne Bedeutung“.

    Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte rufen betroffene Anleihegläubiger dazu auf, ihre Verluste im Rahmen der eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen.

    Kapitalverluste als Folge von Sanierung oder Insolvenz sind keine Privatangelegenheit und müssen steuerlich anerkannt werden.

    Betroffen sind zum Beispiel folgende Anleihen:

    Friedola Gebr. Holzapfel GmbH, WKN: A1MLYJ; Gebr. Sanders, WKN: A1X3MD; German Pellets, WKN: A1H3J6, A13R5N, A141BE, A1TNAP; Getgoods.de, WKN: A1PGVS; GEWA 5 to 1, WKN: A1YC7Y; Golden Gate GmbH, WKN: A1KQXX; KARLIE Group GmbH, WKN: A1TNG9; KTG Agrar SE, WKN: A1H3VN, A1ELQU, A11QGQ; KTG Energie AG , WKN: A1ML25; Laurèl GmbH, WKN: A1RE5T; MIFA Mitteld. Fahrrad. AG, WKN: A1X25B; MS Deutschland Beteiligungs GmbH, WKN: A1RE7V; Penell, WKN: A11QQ8; STEILMANN, WKN: A14J4G, A12UAE , A1PGWZ ; RUDOLF WOEHRL AG, WKN: A1R0YA; RENA GmbH WKN: A1TNHG, A1ZAEM; Strenesse AG, WKN: A1TM7E; Scholz, WKN: A1MLSS; Travel 24, WKN: A1PGRG; Günther Zamek GmbH & Co. KG, WKN: A1K0YD.

    (Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.)

    Gewinne und Verluste teilen steuerlich (nicht mehr) das gleiche Schicksal?

    So war es bisher: Wer Gewinne versteuern muss, kann auch Verluste steuerlich geltend machen. Diesen Grundsatz will der Bundesfinanzminister aufgeben. Verluste, die durch einen (Teil-)verzicht, eine Reduktion des Nennwertes im Rahmen der Sanierung einer Anleihe oder durch Totalverlust bei Insolvenz entstehen, will er ins Privatleben verweisen.

    Rechtsanwalt Tibet Neusel,
    Fachanwalt für Steuerrecht, Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte Berlin:

    „Der Kapitalverlust des Anleihegläubigers durch Sanierungsmaßnahmen ist für den Bundesfinanzminister Privatsache, vergleichbar mit dem Verlust einer Kaffeetasse, die mir beim Frühstück aus der Hand rutscht. Wörtlich: „Einkommensteuerrechtlich ohne Bedeutung“.

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