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     727  0 Kommentare VW-Schadensersatz: Anleger mit letzter Chance für Anmeldung zum Musterverfahren

    Seit März läuft vor dem OLG Braunschweig das Musterverfahren, in dem über Schadensersatzansprüche von Volkswagen-Aktionären entschieden wird. Anleger, die sich dieser Musterklage anschließen wollen, müssen jetzt aktiv werden! Denn es bleibt nicht mehr viel Zeit.

    Sechs Monate nach Eröffnung der Musterklage - also genau am 8. September 2017 - läuft die Frist aus, innerhalb derer sich betroffene Anleger zu dem Verfahren anmelden können. Nach diesem Termin können Aktionäre nur noch Schadensersatz für ihre Kursverluste fordern, indem sie eine eigenständige Klage einreichen.

    Die Anmeldung zum Musterverfahren ist dabei wesentlich günstiger als eine eigene Klage. Zum Vergleich: Bei einem Streitwert (entsprechend den Kursverlusten) von 10.000 Euro liegt das maximale Risiko einer Klage bei rund 2000 Euro. Die Anmeldung zum Musterverfahren kostet dagegen 675 Euro.

    Insbesondere Anleger, die keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten daher genau prüfen, ob sie die die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Ansprüche im Rahmen des laufenden Musterverfahrens anzumelden. Sie können dies mithilfe der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw tun. Dort erfahren Sie von spezialisierten Anwälten auch, wie in Ihrem Fall die Aussichten auf Schadensersatz einzuschätzen sind.

    Grundsätzlich gilt: Das Braunschweiger Musterverfahren entscheidet über diverse Formen von Wertpapieren. Deswegen können sich dort nicht nur Volkswagen-Aktionäre anmelden, sondern auch Anleger, die VW-Derivate oder Anleihen gekauft haben. Voraussetzung für eine Chance auf Schadensersatz ist, dass die betreffenden Wertpapiere zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der VW Manipulationen am 15. September 2015 im Depot des Anlegers waren. Es ist unerheblich, was seitdem mit den Papieren geschehen ist. Auch wenn die Aktien mittlerweile verkauft sind oder Derivate verfallen sind, können Anleger Schadensersatz fordern.

    Am besten sind die Aussichten dann, wenn die betreffenden Wertpapiere nach Juni 2014 gekauft worden sind. Nach Einschätzung unserer Anwälte stehen die Chancen gut, nachweisen zu können, dass zu diesem Zeitpunkt die VW-Unternehmensführung bereits von den Manipulationen wusste, dies aber nicht dem Kapitalmarkt mitgeteilt hat. Bei Käufen vor Juni 2014 sinken die Aussichten, allerdings kann auch hier die kostenlose Prüfung durch die Interessengemeinschaft Widerruf lohnen.

    Im Rahmen dieser kostenlosen und unverbindlichen Prüfung auf www.widerruf.info/vw sagen Ihnen die Anwälte, wie Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen und welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden wären.

     

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW-Schadensersatz: Anleger mit letzter Chance für Anmeldung zum Musterverfahren Seit März läuft vor dem OLG Braunschweig das Musterverfahren, in dem über Schadensersatzansprüche von Volkswagen-Aktionären entschieden wird. Anleger, die sich dieser Musterklage anschließen wollen, müssen jetzt aktiv werden! Denn es bleibt nicht mehr viel Zeit.

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