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    Deutsche Cannabis AG  3838  0 Kommentare Veröffentlichung des Bezugsangebots - Seite 3

    Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Meldung bis spätestens 15. August 2017 bei der ACON Actienbank AG, Heimeranstr. 37, 80339 München, Fax: 089 /244 118 310, aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum 15. August 2017 auf folgendes Konto der ACON Actienbank AG bei der Dero Bank AG zu zahlen:

    Empfänger: ACON Actienbank AG - Sonderkonto "Deutsche Cannabis",
    bei Dero Bank AG
    Verwendungszweck: "Deutsche Cannabis KE Juli 2017",
    BIC: VEAKDEMM; IBAN: DE16 7001 2100 0023 1039 06

    Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien zum 1. August 2017 nachbörslich (= Record Date). Am darauffolgenden Bankarbeitstag, dem 2. August 2017, werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A2GS6F1 / WKN A2G S6F) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts zugebucht (= Zahlbarkeitstag).

    Ab dem 31. Juli 2017 werden die alten Aktien "ex Bezugsrecht" notiert. Die Bezugsrechte gelten als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien. Die Bezugsrechte sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 15. August 2017 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte KV-Konto Nr. 2236 der Dero Bank AG zu übertragen. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte und des Gesamtbezugspreises jeweils bis 15. August 2017.

    Kein Bezugsrechtshandel

    Ein Handel der Bezugsrechte (ISIN DE000A2GS6F1 / WKN A2G S6F) wird weder von der Gesellschaft noch von der ACON Actienbank AG noch von der Dero Bank AG organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugsrechte, die bei Ablauf der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, verfallen wertlos.

    Provision für den Bezug

    Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet.

    Zuteilung bei Überbezug

    Die Gesamtzahl der Neuen Aktien, die von Aktionären im Rahmen des Überbezugs erworben werden können (die "Überbezugsaktien"), soll in Abhängigkeit von den im Rahmen der Privatplatzierung von Investoren erhaltenen Kaufangeboten über Neue Aktien stehen und vom Vorstand festgelegt werden.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Deutsche Cannabis AG Veröffentlichung des Bezugsangebots - Seite 3 Nachstehendes Bezugsangebot für bestehende Aktionäre der Gesellschaft wurde mit heutigem Datum im Bundesanzeiger veröffentlicht: Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung, noch zur …