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    Deutsche Cannabis AG  3838  0 Kommentare Veröffentlichung des Bezugsangebots - Seite 2

    Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von der ACON Actienbank AG, München, zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet und übernommen werden (mittelbares Bezugsrecht), §§ 185, 186 Abs. 5 AktG. Die ACON Actienbank AG ist verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 (jeweils eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von einer Neuen Aktien) zum Bezug anzubieten. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär der Gesellschaft auf sein Bezugsrecht für 141.031 Aktien verzichtet.

    Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

    Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

    vom 02. August 2017 bis 15. August 2017 (jeweils einschließlich)

    über ihre Depotbank bei der für die ACON Actienbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdende Dero Bank AG, München, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

    Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 1:1 kann für jeweils eine (1) alte Aktie eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis bezogen werden.

    Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 1:1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezugsangebot). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Etwaige Überbezugsangebote müssen bei der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depotbanken zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum 15. August 2017, 24 Uhr, angebracht werden.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Deutsche Cannabis AG Veröffentlichung des Bezugsangebots - Seite 2 Nachstehendes Bezugsangebot für bestehende Aktionäre der Gesellschaft wurde mit heutigem Datum im Bundesanzeiger veröffentlicht: Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung, noch zur …