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     1156  0 Kommentare Diesel Abgasskandal - Sabotieren deutsche Prüfanstalten die gerichtliche Überprüfung der Funktionsweise von Abschalteinrichtungen und Softwareupdates?

    Düsseldorf (ots) - Die in der rechtlichen Aufarbeitung des
    Abgasskandals führende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich
    berichtet, dass in einem Verfahren vor dem Landgericht Passau ein
    Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben worden sei, um sowohl
    den Umfang der bestehenden Abschaltvorrichtung als auch die
    eintretenden Änderungen durch das Softwareupdate gutachterlich
    aufklären zu lassen.

    Der dafür vereidigte und bestellte Sachverständige habe nunmehr
    mitgeteilt, dass sich deutsche Labore nicht bereit erklärten ihre
    Testeinrichtungen für derartige Überprüfungen von gerichtlich
    bestellten Sachverständigen zur Verfügungen zu stellen, wenn deutsche
    Hersteller betroffen seien.

    Prof. Dr. Marco Rogert führt dazu weiter aus: "Es kann nur als
    Skandal gewertet werden, wenn mit hoheitlichen Aufgaben Beliehene wie
    etwa der Tüv Nord (nachfolgend:Tüv), der über eine entsprechende
    Prüfeinrichtung verfügt, weil er für das Kraftfahrtbundesamt das
    Softwareupdate für die Volkswagen AG absegnete, eine
    Zurverfügungstellung ihrer Einrichtungen ablehnt. Man bekommt den
    Eindruck, dass insbesondere der Tüv eine immer dubiosere Rolle im
    Abgasskandal spielt, die einmal näher untersucht werden sollte. Erst
    fällt dem Tüv jahrelang angeblich nichts auf, dann will er ohne
    rechtliche Ermächtigung keine HU-Plaketten für Rückrufverweigerer
    mehr erteilen und rudert nach massiven Protesten zurück, dann
    attestiert er dem in Verruf geratenen Softwareupdate einen
    Persilschein und jetzt bildet er offenbar mit den anderen
    Prüfinstituten eine Allianz, um gerichtlichen Untersuchungen Steine
    in den Weg zu legen. Das schlägt dem Fass den Boden aus! Eine
    unabhängige Institution ist der Tüv damit keinesfalls. Er kann nur
    noch als Handlanger des VW-Konzerns und seiner Machenschaften
    angesehen werden."

    Rechtsanwalt Ulbrich erläutert dazu: "Mit der Verweigerung an
    gerichtlichen Feststellungen mitzuwirken, haben solche
    Prüforganisationen endgültig das Vertrauen in neutrale und
    unabhängige Feststellungen verspielt".

    OTS: Rogert & Ulbrich
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    Pressekontakt:
    Prof. Dr. Marco Rogert
    Rechtsanwalt
    Professor für Wirtschaftsrecht

    Rogert & Ulbrich
    Rechtsanwälte
    - eingetragene Partnerschaftsgesellschaft -
    Amtsgericht Essen PR-Nr.: 1801
    Königsallee 2b
    40212 Duesseldorf

    Telefon: (0049) (0) 211/310638-0
    Fax: (0049) (0) 211/310638-10
    E-Mail: rogert@ru-law.de


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