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    DGAP-Adhoc  525  0 Kommentare Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG (deutsch)

    Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

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    DGAP-Ad-hoc: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
    Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS
    TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

    21.09.2017 / 09:11 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

    Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS
    TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

    Kahl am Main, 21.09. 2017 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
    gibt eine Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG bekannt. In der SINGULUS
    TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ist im Zwischenabschluss gem. HGB zum 31.
    August 2017 ein Verlust im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 16,7 Mio. EUR
    eingetreten, durch den mehr als die Hälfte des Grundkapitals verzehrt wurde.
    Das Eigenkapital zum 31. August 2017 gem. HGB beträgt 3,7 Mio. EUR gegenüber
    20,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016. Der Verlust resultiert hauptsächlich
    aus dem verzögerten Ausweis von Umsatzerlösen nach HGB. Nach den Grundsätzen
    des HGB sind die Umsatzerlöse erst mit der finalen Abnahme der gelieferten
    Anlagen zu realisieren. Die Abnahmen der Anlagen für die neue Fabrik für
    CIGS Dünnschicht-Solarzellen in China werden größtenteils voraussichtlich
    erst zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres erfolgen und dann nach HGB
    maßgeblich positiv zum Unternehmensergebnis beitragen.

    Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft wird unverzüglich
    eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der
    Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die
    Lage der Gesellschaft erörtern. Die Einladung zur außerordentlichen
    Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht
    bekannt gemacht werden.
    Die Einladung zur Hauptversammlung kann nach ihrer Bekanntmachung auf der
    Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unter
    www.singulus.de im Bereich "Investor Relations" unter dem Link
    "Hauptversammlung" abgerufen werden
    (http://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html).

    SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
    D-63796 Kahl/Main,
    Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

    Kontakt:
    Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
    Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924
    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

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    21.09.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
    Hanauer Landstrasse 103
    63796 Kahl am Main
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)1709202924
    Fax: +49 (0)6188 440-110
    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
    Internet: www.singulus.de
    ISIN: DE000A1681X5, DE000A2AA5H5
    WKN: A1681X, A2AA5H
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime
    Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg,
    Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    611541 21.09.2017 CET/CEST

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