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Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG (deutsch)
Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG
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DGAP-Ad-hoc: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS
TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG
21.09.2017 / 09:11 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS
TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG
Kahl am Main, 21.09. 2017 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
gibt eine Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG bekannt. In der SINGULUS
TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ist im Zwischenabschluss gem. HGB zum 31.
August 2017 ein Verlust im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 16,7 Mio. EUR
eingetreten, durch den mehr als die Hälfte des Grundkapitals verzehrt wurde.
Das Eigenkapital zum 31. August 2017 gem. HGB beträgt 3,7 Mio. EUR gegenüber
20,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016. Der Verlust resultiert hauptsächlich
aus dem verzögerten Ausweis von Umsatzerlösen nach HGB. Nach den Grundsätzen
des HGB sind die Umsatzerlöse erst mit der finalen Abnahme der gelieferten
Anlagen zu realisieren. Die Abnahmen der Anlagen für die neue Fabrik für
CIGS Dünnschicht-Solarzellen in China werden größtenteils voraussichtlich
erst zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres erfolgen und dann nach HGB
maßgeblich positiv zum Unternehmensergebnis beitragen.
Lesen Sie auch
Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft wird unverzüglich
eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der
Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die
Lage der Gesellschaft erörtern. Die Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht
bekannt gemacht werden.
Die Einladung zur Hauptversammlung kann nach ihrer Bekanntmachung auf der
Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unter
www.singulus.de im Bereich "Investor Relations" unter dem Link
"Hauptversammlung" abgerufen werden
(http://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html).
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main,
Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5
Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)1709202924
Fax: +49 (0)6188 440-110
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Internet: www.singulus.de
ISIN: DE000A1681X5, DE000A2AA5H5
WKN: A1681X, A2AA5H
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime
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