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     371  0 Kommentare BGH will Haftung von Suchmaschine für Urheberrechtsverstöße klären

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Haftet der Betreiber einer Suchmaschine für die Anzeige rechtswidrig ins Netz gestellter Inhalte? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Hintergrund ist eine Klage des US-Unternehmens "Perfect 10", das online Erotikfotos anbietet. (Az.: I ZR 11/16)

    Das Unternehmen behauptet, dass Bilder aus einem kostenpflichtigen und passwortgeschützten Bereich seiner Website über die Google -Bildersuche auf anderen Internetseiten frei verfügbar zu finden sind. Da AOL Deutschland auf die Bildersuchmaschine zurückgreift, verlangt "Perfect 10" nun von AOL Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen.

    Gestritten wurde darüber, wer beweisen muss, ob die Bilder rechtswidrig auf andere Seiten gestellt worden sind. Zudem ging es darum, inwieweit der Betreiber der Suchmaschine die Vorschaubilder kontrollieren muss. Nach einer Abmahnung könnten Prüf- und Überwachungspflichten in Betracht kommen, sagte der Vorsitzende Richter. Ein Urteil wird möglicherweise gegen 15.00 Uhr verkündet./cko/DP/men






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