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Einlagensicherung bei Binäre Optionen Brokern: Das Kleingedruckte
Binäre Optionen Broker werben gerne mit einer EU-Regulierung. Die Einlagensicherung ist jedoch bei vielen Anbietern „global“ aufgestellt: In den AGBs räumen sich die Broker das Recht ein, Kundengelder außerhalb Europas anzulegen. Ein Streifzug durch das Kleingedruckte.
Die meisten Binäre Optionen Broker sind am Standort Zypern ansässig und werden durch die CySEC reguliert. Dementsprechend besteht Anbindung an den zypriotischen Anlegerentschädigungsfonds ICF (Investor Compensation Fund), der im Entschädigungsfall maximal 20.000 EUR pro Kunde leistet. Der Entschädigungsfall tritt ein, wenn der Broker insolvent wird.
Die Broker sind nicht dazu befugt, Kundengelder selbst zu halten. Stattdessen werden die Gelder bei Banken angelegt. Dabei kann es sich prinzipiell um z. B. deutsche oder britische Banken handeln. Im Fall einer Pleite des Brokers sind die bei der Bank angelegten Kundengelder grundsätzlich nicht in Gefahr.
Ausnahme:
Die in offenen Geschäften gebundenen Gelder sind zum Zeitpunkt der Insolvenz rechtlich keine Bankguthaben, sondern eine Forderung gegen den Broker. Diese Forderung ist von einer Insolvenz des
Brokers durchaus betroffen und sollte unter die Entschädigungsregeln des ICF fallen.
Kundengelder können außerhalb des EWR angelegt werden
Was aber, wenn die kontoführende Bank insolvent wird?
Bei europäischen Banken dürfte dann im Regelfall die (gesetzliche) Einlagensicherung greifen. Und hier wird ein Risiko sichtbar, das mit Einzahlungen bei Binäre Optionen Brokern verbunden ist:
In den Geschäftsbedingungen vieler Broker findet sich der dezente Hinweis, dass die Kundengelder außerhalb des EWR angelegt werden können.
Beispiel Rodeler Limited
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So z. B. in Abschnitt 21.5 des „Client Agreements“ der Rodeler Limited, die u.a. hinter der Marke 24Option steht (Fehler wurden übernommen):
„Finanzinstitut (Absatz 21.1 dieser Kundenvereinbarung), wo Kundengelder gehalten werden kann innerhalb oder außerhalb Zyperns oder des EWR sein. Es versteht sich, dass die rechtlichen und regulatorischen Regime zu einem solchen Finanzinstitut außerhalb Zyperns oder EWR-Anwendung von dem in Zypern anders sein wird. Daher kann in dem Fall der Insolvenz oder eines anderen gleichwertigen Versagen dieser Institution, das Geld der Kunden anders gehandhabt werden wie wenn das Geld in einem gesonderten Konto in Zypern wäre“.
Das bedeutet im Klartext, dass die Kundengelder irgendwo auf der Welt angelegt werden können und es im Zweifel keine Einlagensicherung gibt.
Ist die Rodeler Limited (weitere Marken des Unternehmens im Markt für Binäre Optionen sind 24FX, GrandOption und Quick Option) eine Ausnahme?