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    ROUNDUP  518  0 Kommentare Millionen-Klage der UBS gegen Leipziger Wasserwerke abgewiesen

    LONDON/LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Großbank UBS ist erneut mit ihrer Millionen-Klage gegen die Leipziger Wasserwerke (KWL) wegen geplatzter Finanzdeals gescheitert. Der Londoner Court of Appeal wies am Montag die Berufung der UBS gegen ein erstes Urteil zurück, das 2014 zugunsten Leipzigs gefallen war. Damit entgehen die KWL und die Stadt Leipzig der drohenden Zahlung von rund 500 Millionen Euro. "Das nimmt enormen Druck von uns", sagte Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD). Die Bank kündigte allerdings eine weitere Berufung an.

    Die UBS verlangt von den kommunalen Wasserwerken eine Haftung über rund 350 Millionen Euro für geplatzte Kreditversicherungs-Deals. Die riskanten Finanzwetten war ein früherer KWL-Geschäftsführer in den Jahren 2006 und 2007 an allen Gremien vorbei eingegangen. Er wurde deswegen später wegen Untreue und Bestechlichkeit zu sieben Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Zusammen mit Zinsen, Währungsschwankungen und Prozesskosten standen für Leipzig inzwischen rund 500 Millionen Euro auf dem Spiel.

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    Die KWL waren mit sogenannten CDO-Wertpapieren als Versicherer von Kreditrisiken der UBS aufgetreten. Während der Finanzkrise floppten die Papiere. Es kam heraus, dass sich der verantwortliche KWL-Manager bei den Geschäften hatte bestechen lassen - von Finanzberatern, mit denen die UBS laut dem Urteil der ersten Instanz enger als erlaubt zusammengearbeitet haben soll. Der Londoner High Court of Justice hatte entschieden, dass die Geschäfte nichtig seien und die Bank die Risiken tragen müsse.

    Auch der mit drei Richtern besetzte Court of Appeal sei nun in seinem rund 100-seitigen Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die Finanzvermittler in einem Interessenkonflikt steckten und gegen Treuepflichten verstießen, erklärte KWL-Anwältin Christine Volohonsky. Die UBS habe dies gewusst und daran mitgewirkt. Zudem habe das CDO-Portfolio-Management nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen. Die Großbank könne keine Zahlungsansprüche gegen die Wasserwerke geltend machen.

    "Das ist eine wirklich befreiende Situation", sagte Leipzigs Oberbürgermeister Jung. Wenn Wasserwerke und Stadt die riesige Summe nicht zahlen müssten, könnten Rückstellungen aufgelöst und Projekte, die bisher noch unter Vorbehalt standen, angegangen werden.

    Ob das wirklich so kommt, steht aber auch nach dem zweitinstanzlichen Urteil noch nicht endgültig fest. "UBS ist enttäuscht über das Urteil des Court of Appeal", teilte die Bank in Frankfurt/Main mit. Die Entscheidung sei nicht einstimmig gewesen. "Wir beabsichtigen, beim Supreme Court Berufung einzulegen."

    Die UBS habe jetzt 28 Tage Zeit, die Zulassung der Berufung zu beantragen, erläuterte Anwältin Volohonsky. Die Hürden dafür seien hoch. Der Supreme Court müsse berücksichtigen, dass sich schon zwei Instanzen sehr ausführlich mit dem Fall befasst haben. Zudem müsse eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nachgewiesen werden. Leipzigs Stadtchef erklärte, einer eventuellen Berufung sehe man gelassen entgegen. "Wenn man Anstand hat und zweimal verloren hat, hört man irgendwann auf."/bz/DP/stb




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