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    SpruchZ  5197  0 Kommentare Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG: Landgericht Köln will Musterklageverfahren gegen die Deutsche Bank abwarten

    Der Squeeze-out-Beschluss sieht eine Barabfindung in Höhe von EUR 35,05 je Postbank-Aktie vor. Eine Anhebung auf ca. EUR 57,- würde einer Erhöhung um mehr als 60% entsprechen.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

     

    In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Deutschen Postbank AG hatte das LG Köln bereits mit Beschluss vom 17. Mai 2017 darauf hingewiesen, voraussichtlich zunächst das Musterklageverfahren im Zusammenhang mit dem nach Auffassung der dortigen Kläger erforderlichen Pflichtangebot durch die Deutsche Bank abzuwarten. Nach der Argumentation der dortigen Kläger hätte die Deutsche Bank im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank ein Pflichtangebot gem. § 35 Abs. 2 WpÜG auf der Grundlage von ca. EUR 57,- unterbreiten müssen. Eine Verpflichtung der Hauptaktionärin zur Vorlage eines Pflichtangebots würde sich - so das Gericht - auf den Anspruch auf eine angemessene Barabfindung nach § 327a AktG auswirken.

     

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    Mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 5. September 2017 hat das Landgericht seine in dem Hinweisbeschluss geäußerte Auffassung bekräftigt. Im Rahmen des Spruchverfahrens soll nach diesem Beschluss überprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund des möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots einen Anspruch auf Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben. Insoweit will das Gericht die Entscheidung in dem Musterklageverfahren abwarten, auch wenn sich das Spruchverfahren dadurch um mehrere Jahre verzögern könnte.

     

    Der Squeeze-out-Beschluss sieht eine Barabfindung in Höhe von EUR 35,05 je Postbank-Aktie vor. Eine Anhebung auf ca. EUR 57,- würde einer Erhöhung um mehr als 60% entsprechen.

     

    Wie das "manager magazin" und die FAZ melden, hat das Landgericht Köln zwischenzeitlich - unanbhängig von dem Spruchverfahren - mit Urteil vom 20. Oktober 2017 mehreren klagenden Postbank-Aktionären eine Nachbesserung zugesprochen (Az. 82 O 11/15). Das Gericht habe ein "Acting in Concert" der Deutschen Bank mit der Post angenommen. Mit Urteil vom gleichen Tag hat das Landgericht den Squeeze-out-Beschluss für nichtig erklärt (Az. 82 O 115/15). Die Deutsche Bank hat allerdings angekündigt, gegen diese Gerichtsentscheidungen in der Berufung zu gehen (über die dann das Oberlandesgericht entscheiden wird). Nach den Presseberichten könnte die Postbank-Übernahme der Deutschen Bank im "worst case" weitere 3 Milliarden Euro kosten.

     

    LG Köln, Az. 82 O 2/16

    Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

    129 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte, 50668 Köln

    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Deutsche Bank AG:

    Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main (RA´in Dr. Daniela Favoccia)



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    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG: Landgericht Köln will Musterklageverfahren gegen die Deutsche Bank abwarten Der Squeeze-out-Beschluss sieht eine Barabfindung in Höhe von EUR 35,05 je Postbank-Aktie vor. Eine Anhebung auf ca. EUR 57,- würde einer Erhöhung um mehr als 60% entsprechen.

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