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    DGAP-News  1335  0 Kommentare NWT Uranium Corp.: ANTWORT VON NWT AUF ´INVERZUGSETZUNG´ VON AZIMUT: VERMEINTLICHE VERSÄUMNISSE SIND UNBEGRÜNDET




    NWT Uranium Corp. / Sonstiges

    04.02.2008

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    ANTWORT VON NWT AUF ´INVERZUGSETZUNG´ VON AZIMUT: VERMEINTLICHE
    VERSÄUMNISSE SIND UNBEGRÜNDET

    Toronto - 1 Februar 2008 - NWT Uranium Corp. (WKN A0MYD8, ISIN
    CA62948B1004) hat am 17. Dezember 2007 ein Schreiben an Azimut Exploration
    Inc. (TSX-V: AZM) als Antwort auf Azimuts Inverzugsetzung geschickt. NWT
    informiert Azimut darüber, dass alle vermeintlichen Versäumnisse
    unbegründet sind bzw. dass bereits Abhilfe durch eine entsprechende
    Benachrichtigung geschaffen worden ist. Gemäß den Optionsverträgen ist eine
    Kündigung nicht möglich, wenn die Benachrichtigung innerhalb von 60 Tagen
    nach Erhalt der Inverzugsetzung erfolgt. NWT ist der Meinung, dass die
    Optionsverträge weiterhin gültig sind und erwartet ein erfolgreiches Jahr
    2008.

    Zwischenzeitlich arbeitet NWT weiterhin am Abschluss einer endgültigen
    Vereinbarung mit Nu-Mex Uranium Corp., die am 20. Dezember 2007
    unterzeichnet wurde.

    ÜBER NWT URANIUM:
    NWT Uranium Corp. (www.nwturanium.com) ist ein internationales Unternehmen
    zur Rohstofferkundung mit einem erfahrenen, fachmännischen Managementteam.
    Seit seiner Gründung hat sich NWT auf den Erwerb von Grundstücken mit
    potentiellen Uranvorkommen konzentriert. NWT Uranium wird an der
    Frankfurter und Berliner Börse unter WKN A0MYD8 und ISIN CA62948B1004
    gehandelt.

    WEITERE INFORMATIONEN:
    Anlegerbetreuung
    +49 (0) 40 41 33 09 50
    info@nwturanium.com

    Der TSX Venture Exchange hat diese Pressemitteilung nicht geprüft und
    übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit.

    Diese Pressemitteilung umfasst bestimmte ´voraussagende Aussagen´ gemäß der
    Bedeutung der Wertpapierprozessordnung der Vereinigten Staaten von Amerika
    von 1995. Ohne Beschränkung sind Aussagen über potentielle Mineralisierung
    und Ressourcen, Untersuchungsergebnisse und zukünftige Pläne und Ziele des
    Unternehmens vorausschauende Aussagen, die verschiedenen Risiken
    unterliegen. Die folgenden Faktoren könnten dafür verantwortlich sein, dass
    die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens entscheidend von den
    angegebenen oder implizierten Ergebnissen in diesen vorausschauenden
    Aussagen abweichen können: Änderungen in den Weltmarktpreisen für
    Mineralgüter, allgemeine Marktbedingungen, Risiken der Mineralschürfung,
    Risiken bei Erschließungs-, Bau- und Mineralabbauprozessen, Unsicherheit
    der zukünftigen Rentabilität und Unsicherheit der Verfügbarkeit von
    zusätzlichem Kapital.
    04.02.2008  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP






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