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    ROUNDUP  507  0 Kommentare Flugbegleiter streiten mit insolventer Air Berlin

    BERLIN (dpa-AFX) - Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin muss der Personalvertretung ihrer Flugbegleiter vorerst keine Informationen etwa zu Kaufangeboten, Verträgen oder Start- und Landerechten offenlegen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin am Donnerstag und wies damit Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, wie Gerichtssprecher Martin Dreßler sagte.

    Die Personalvertretung Kabine - eine Art Betriebsrat für rund 3000 Flugbegleiter - hatte mehr Informationen gefordert. Nur so ließen sich in den Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan bestmögliche Ergebnisse erzielen, sagte Thomas Salomon, der Vorsitzende der Personalvertretung Kabine. Sie forderte unter anderem auch, keine Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen.

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    Air-Berlin-Anwalt Burkard Göpfert warf der Personalvertretung vor Gericht vor, sie wolle Material sammeln für spätere Klagen einzelner Mitarbeiter.

    Das Gericht sah in dem Fall kein Bedürfnis für eine einstweilige Verfügung. Air Berlin habe im Insolvenzverfahren die Möglichkeit, die Zustimmung des Gerichts zur Betriebsschließung einzuholen, erklärte Dreßler. In diesem Verfahren werde ausreichend geprüft, ob rechtzeitig und umfassend informiert wurde. Zudem biete der Tarifvertrag, auf den sich die Personalvertretung stütze, keine rechtliche Grundlage für die Ansprüche - die Mitarbeiter könnten keine Information über die Umstände des Verkaufs verlangen.

    Die Personalvertretung kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. Einige Flugbegleiter waren zur Verhandlung erschienen. Vielen von ihnen gehe es schlecht, sagte Salomon. "Ganze Familien wissen nicht, wie es letztendlich weitergeht." Rund 2300 Flugbegleiter seien bereits widerruflich freigestellt worden. Damit seien sie noch nicht gekündigt, könnten aber Arbeitslosengeld beantragen.

    Air Berlin hatte als bisher zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands im Sommer Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen bekräftigte, Kündigungen des Bordpersonals würden erst nach Verhandlung für einen Interessenausgleich oder gerichtlicher Genehmigung der Betriebsänderung ausgesprochen. Große Teile des Unternehmens sollen an die Lufthansa gehen, auch der britische Billigflieger Easyjet übernimmt Maschinen. Am Mittwoch war offiziell das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Für die Gläubiger könnte beim Unternehmen nicht mehr viel zu holen sein.

    Laut Sachwalter Lucas Flöther droht die Masseunzulänglichkeit: Die Masse des Unternehmens reiche voraussichtlich nicht aus, um bestehende Verbindlichkeiten zu erfüllen, die über die Kosten des Insolvenzverfahrens hinausgingen. Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet aber weiterhin, dass der 150-Millionen-Euro-Kredit des Bundes zurückgezahlt wird.

    "Wir gehen weiter davon aus, dass der KfW-Kredit in vollem Umfang zurückgezahlt wird", sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag. Die Rückzahlung erfolge aus den Verkaufserlösen von Vermögenswerten der Air Berlin. Einen genauen Zeitpunkt für die Rückzahlung des Kredits nannte das Ministerium nicht. Nur mit Hilfe des Kredits konnte Air Berlin den Flugbetrieb noch aufrecht erhalten.

    Der Deal mit der Lufthansa muss noch von den Kartellbehörden genehmigt werden. Die Lufthansa will bei ihrer Tochter Eurowings rund 3000 Stellen schaffen, nur die Hälfte der Beschäftigten wird aber mit den Töchtern Niki und LG Walter direkt übernommen. Die anderen müssen sich neu bewerben. Das hatte Ärger bei Gewerkschaftern ausgelöst.

    Gewerkschafter gehen davon aus, dass eigentlich ein Betriebsübergang vorliegt. Dann müssten auch die anderen Mitarbeiter zu bestehenden Konditionen übernommen werden. Mit dieser Frage beschäftigte sich das Gericht am Donnerstag nicht./kil/DP/tos





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