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     3057  0 Kommentare Widerrufsjoker: R+V, Degussa, Münchener Hyp – Schlamperei mit „Aufsichtsbehörde“

    Etliche Baufinanzierungen sind widerrufbar, weil darin die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben ist. Für Kreditnehmer sind dadurch hohe Ersparnisse möglich – durchschnittlich geht es um rund 10.000 Euro.

    Über die Tatsache, dass zahlreiche Baufinanzierungen der ING Diba und der Sparkassen aus dem Zeitraum 2010/2011 fehlerhaft sind und widerrufen werden können, haben wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf schon berichtet. Unsere Prüfungen zeigen jedoch, dass auch zahlreiche kleinere Kreditinstitute ähnliche Fehler gemacht haben. Kunden dieser Institute können demnach auch durch den Widerrufsjoker viel Geld sparen. 

    Im Kern geht es dabei um folgendes: In der Widerrufsbelehrung der Kreditverträge wird die für das Kreditinstitut zuständige Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe aufgeführt. Das bedeutet nach einem Urteil des BGH, dass in dem Vertragsdokument die Aufsichtsbehörde auch tatsächlich genannt werden muss. Dies haben jedoch zahlreiche Banken, insbesondere im Zeitraum Juni 2010 bis Anfang 2011, nicht gemacht. Die Nennung der Aufsichtsbehörde in Merkblättern, die nicht Teil des Vertrags sind (z.B. dem Europäischen Standardisierten Merkblatt – ESM) ist dabei nicht ausreichend.

    Fehlt also die Angabe der Aufsichtsbehörde, obwohl sie in der Widerrufsbelehrung als verpflichtende Angabe aufgeführt ist, beginnt die normale 14tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Als Konsequenz können Verbraucher auch Jahre nach Abschluss noch den Widerruf erklären. Besonders spannend ist das vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren massiv gesunkenen Zinsen. Denn eine Baufinanzierung aus dem Jahr 2010 hat in der Regel einen Zinssatz von rund vier Prozent. Durch den Widerruf kann (ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung!) dieser Zins aktuell auf etwa 1,5 Prozent reduziert werden. Damit kann der Zinssatz durch den Widerrufsjoker mehr als halbiert werden. Zudem haben Verbraucher dadurch Zinssicherheit für eine Anschlussfinanzierung geschaffen und müssen sich nicht mehr vor steigenden Zinsen fürchten.

    Neben ING Diba und zahlreichen Sparkassen haben nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf unter anderem folgende Kreditinstitute diesen Fehler gemacht: Münchener Hypothekenbank, R+V Versicherung und Degussa Bank. Dazu kommen etliche weitere Banken, so dass sich eine individuelle Prüfung des Kreditvertrags lohnt. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet diese Prüfung kostenlos und unverbindlich an.

    Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, ob der Vertrag Ihres Darlehens ebenfalls diesen oder einen anderen Fehler aufweist und daher widerrufbar ist. Zudem sagen wir Ihnen, wie Sie konkret vorgehen müssen, um den Widerruf erfolgreich umzusetzen. In der Regel wird dazu anwaltliche Hilfe nötig sein, die die Kooperationsanwälte der IG Widerruf bieten. Lassen Sie also prüfen, ob der Widerrufsjoker auch für Sie in Frage kommt!


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: R+V, Degussa, Münchener Hyp – Schlamperei mit „Aufsichtsbehörde“ Etliche Baufinanzierungen sind widerrufbar, weil darin die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben ist. Für Kreditnehmer sind dadurch hohe Ersparnisse möglich – durchschnittlich geht es um rund 10.000 Euro.