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     2605  0 Kommentare Widerrufsjoker: Wann lohnt sich der Widerruf einer Baufinanzierung?

    Der Widerrufsjoker wird oft als Allheilmittel für den Ausstieg aus einer laufenden Widerrufsbelehrung. Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn zuletzt gab es etliche Gerichtsurteile, die zulasten der Verbraucher ausgefallen sind. Dennoch bleiben noch genügend aussichtsreiche Fälle übrig.

    Das Sparpotenzial für Immobilienbesitzer, die den Widerrufsjoker erfolgreich ausspielen, ist riesig. Nach Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf, die Verbraucher beim Widerruf einer Baufinanzierung unterstützt, liegt die durchschnittliche Ersparnis bei rund 10.000 Euro, in einigen Fällen auch deutlich darüber. Doch dem steht auch ein gewisses Risiko gegenüber. Denn die Kosten für den Widerruf eines Darlehens sind nicht unbeträchtlich – insbesondere dann, wenn es vor Gericht geht.

    Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren, wie gut die Voraussetzungen für das eigene Darlehen sind. In erster Linie ist ihr Anwalt dafür der richtige Ansprechpartner. Umso wichtiger ist es, einen Anwalt zu wählen, der tief in der Materie steckt und die aktuelle Rechtsprechung genau verfolgt.

    Doch bei welchen Banken haben Sie die besten Chancen? Nach der Erfahrung, die die Anwälte der IG Widerruf in zahlreichen Fällen gesammelt haben, ergibt sich das Bild, das wir ihnen in diesem Beitrag aufzeigen. Grundsätzlich gilt: Baufinanzierungen, die vor Juni 2010 abgeschlossen worden sind, können nicht mehr widerrufen werden. Wer diese jedoch rechtzeitig bis Juni 2016 widerrufen hat, hat in vielen Fällen gute Chancen. Nach unserer Erfahrung sind viele Banken inzwischen durchaus kompromissbereit.

    Für Darlehen, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind, ist der Widerruf grundsätzlich noch möglich. Sinnvoll ist er jedoch nicht immer, wie unsere Einschätzungen zeigen:

    Sparkassen: Aussichtsreich sind vor allem Darlehen, die zwischen Mitte 2010 und Anfang/Mitte 2011 abgeschlossen worden sind. Sie erkennen diese an der Aufschrift „Fassung: Juni 2010“ links unten auf dem Kreditvertrag. Zu diesem Formular gibt es ein BGH-Urteil, das die Widerrufbarkeit feststellt. Daher ist hier ein Widerruf sehr aussichtsreich. Spätere Formular haben wesentlich geringere Chancen.

    ING Diba: Nach Ansicht unserer Anwälte sind so gut wie alle Verträge aus dem Zeitraum zwischen Mitte 2010 und Ende 2015 fehlerhaft, weil die Dauer bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens nicht im Kreditvertrag angegeben ist. Allerdings gibt es zu diesem Thema noch keine Urteile, die diese Sichtweise stützen. Lediglich für den Zeitraum zwischen Juni 2010 und September/Oktober 2010 sind die Verträge unzweifelhaft falsch, weil die Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe aufgeführt wird, aber nicht genannt wird.

    Volksbanken/Sparda/PSD: Die genossenschaftlichen Banken haben nach Juni 2010 nur noch vergleichsweise geringe Fehler gemacht. Ein Vorgehen ist daher nur sinnvoll, wenn eine Rechtschutzversicherung greift.

    DSL: Zwar gibt es einzelne verbraucherfreundliche Urteile, aber noch keinen höchstrichterlichen Entscheid gegen die DSL-Bank. Auch hier ist ein Vorgehen daher nur mit Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.

    Deutsche Bank und Commerzbank sind ebenfalls wenig aussichtsreich – mit Ausnahme einiger Verträge aus dem Zeitfenster Juni bis Dezember 2010.

    Wesentlich besser stehen dagegen die Aussichten bei einigen kleineren Kreditinstituten wie Degussa Bank, R&V Versicherung, Münchener Hypothekenbank und BB Bank.

    Grundsätzlich gilt: Die Aussagen dieses Artikels sind nur als Indikation zu verstehen. Sie ersetzen natürlich keine individuelle Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt. Eine solche Prüfung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Danach wissen Sie, wie die Chancen auf einen Widerruf stehen, ob eine Rechtsschutzversicherung greift und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, falls keine Rechtsschutzversicherung greift.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Wann lohnt sich der Widerruf einer Baufinanzierung? Der Widerrufsjoker wird oft als Allheilmittel für den Ausstieg aus einer laufenden Widerrufsbelehrung. Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn zuletzt gab es etliche Gerichtsurteile, die zulasten der Verbraucher ausgefallen sind. Dennoch bleiben noch genügend aussichtsreiche Fälle übrig.