VW Bank Fehler im Kreditvertrag - Sensationsurteil
Widerruf Autokredit auch noch nach Jahren möglich; Landgericht Arnsberg gibt Klage statt
Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet bundesweit das erste Urteil
aus einem Widerruf eines Autokredits gegen die Volkswagen Bank vor
dem Landgericht Arnsberg, I-2 O 45/17. Der Widerruf ist auch noch
nach fast 2 Jahren möglich.
Der Kläger erwarb im Oktober 2014 einen gebrauchten VW Passat
Variant zu einem Kaufpreis von 36.290 EUR. Der Kläger machte eine
Anzahlung von 14.000 EUR, der Restbetrag wurde über ein Darlehen bei
der Volkswagen Bank finanziert. Nachdem er feststellte, dass sein
Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an die auf
das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Aufgrund einer umfassenden
Überprüfung des Darlehensvertrages (Autokredit) der Volkswagen Bank
(VW Bank) durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf
Stoll kam die Kanzlei zu dem Ergebnis, dass der Kläger nicht
ausreichend informiert worden war. Eigentlich gilt im
Verbraucherdarlehensrecht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches
jedoch nur dann erlischt bzw. zu laufen beginnt, wenn der
Darlehensnehmer alle notwendigen Informationen erhalten hat. Da dies
hier nicht der Fall war, widerrief der Kläger knapp 2 Jahre nach
Abschluss des Darlehensvertrages im Juli 2016 seinen
Darlehensvertrag. Er forderte die Volkswagen Bank über Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll auf, den Darlehensvertrag
und den Kaufvertrag für das Fahrzeug rückabzuwickeln, die Anzahlung
zurückzubezahlen und anzuerkennen, dass künftig keine Tilgungs- und
Zinsleistungen mehr geschuldet sind. Im Gegenzug war der Kläger
bereit, das Fahrzeug an die Volkswagen Bank herauszugeben. Dies
lehnte die Volkswagen Bank ab und verwies darauf, dass die Frist zur
Ausübung des Widerrufsrecht abgelaufen sei. Deshalb erhob der Kläger
Klage über seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Dieser Klage gab das Landgericht Arnsberg, I-2 O 45/17 statt. Das
Landgericht stellte in dem Urteil fest, dass der Kläger infolge
seiner Widerrufserklärung vom 12.07.2016 aus dem mit der Beklagten
abgeschlossenen Darlehensvertrag weder Zins- noch Tilgungsleistungen
schuldet.
Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass
grundsätzlich zwar eine 14-tägige Widerrufsfrist gilt, die mit dem
Vertragsschluss des Autokredits zu laufen beginnt. Enthält die dem
Verbraucher zur Verfügung gestellte Vertragsurkunde jedoch nicht die
Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB, beginnt die Frist erst mit
Nachholung dieser Angaben zu laufen. Nach Ansicht des Landgerichts
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet bundesweit das erste Urteil
aus einem Widerruf eines Autokredits gegen die Volkswagen Bank vor
dem Landgericht Arnsberg, I-2 O 45/17. Der Widerruf ist auch noch
nach fast 2 Jahren möglich.
Der Kläger erwarb im Oktober 2014 einen gebrauchten VW Passat
Variant zu einem Kaufpreis von 36.290 EUR. Der Kläger machte eine
Anzahlung von 14.000 EUR, der Restbetrag wurde über ein Darlehen bei
der Volkswagen Bank finanziert. Nachdem er feststellte, dass sein
Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an die auf
das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Aufgrund einer umfassenden
Überprüfung des Darlehensvertrages (Autokredit) der Volkswagen Bank
(VW Bank) durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf
Stoll kam die Kanzlei zu dem Ergebnis, dass der Kläger nicht
ausreichend informiert worden war. Eigentlich gilt im
Verbraucherdarlehensrecht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches
jedoch nur dann erlischt bzw. zu laufen beginnt, wenn der
Darlehensnehmer alle notwendigen Informationen erhalten hat. Da dies
hier nicht der Fall war, widerrief der Kläger knapp 2 Jahre nach
Abschluss des Darlehensvertrages im Juli 2016 seinen
Darlehensvertrag. Er forderte die Volkswagen Bank über Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll auf, den Darlehensvertrag
und den Kaufvertrag für das Fahrzeug rückabzuwickeln, die Anzahlung
zurückzubezahlen und anzuerkennen, dass künftig keine Tilgungs- und
Zinsleistungen mehr geschuldet sind. Im Gegenzug war der Kläger
bereit, das Fahrzeug an die Volkswagen Bank herauszugeben. Dies
lehnte die Volkswagen Bank ab und verwies darauf, dass die Frist zur
Ausübung des Widerrufsrecht abgelaufen sei. Deshalb erhob der Kläger
Klage über seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Dieser Klage gab das Landgericht Arnsberg, I-2 O 45/17 statt. Das
Landgericht stellte in dem Urteil fest, dass der Kläger infolge
seiner Widerrufserklärung vom 12.07.2016 aus dem mit der Beklagten
abgeschlossenen Darlehensvertrag weder Zins- noch Tilgungsleistungen
schuldet.
Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass
grundsätzlich zwar eine 14-tägige Widerrufsfrist gilt, die mit dem
Vertragsschluss des Autokredits zu laufen beginnt. Enthält die dem
Verbraucher zur Verfügung gestellte Vertragsurkunde jedoch nicht die
Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB, beginnt die Frist erst mit
Nachholung dieser Angaben zu laufen. Nach Ansicht des Landgerichts