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    VW Bank Fehler im Kreditvertrag - Sensationsurteil  501  0 Kommentare Widerruf Autokredit auch noch nach Jahren möglich; Landgericht Arnsberg gibt Klage statt - Seite 2


    Arnsberg enthält der Autokreditvertrag der Volkswagen Bank nicht die
    erforderlichen Angaben und ist deshalb auch nach fast 2 Jahren noch
    widerrufbar. Dies deshalb, weil der Kläger nicht hinreichend über
    sein Kündigungsrecht aufgeklärt worden ist. Nach dem EGBGB muss der
    Verbraucherdarlehensvertrag klare und verständliche Angaben über das
    einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrages enthalten. Der
    Verbraucher ist vollumfänglich darüber zu informieren, ob ihm ein
    Kündigungsrecht zusteht oder nicht. Diese Informationen fehlten nach
    Ansicht des Landgerichts Arnsberg in dem Darlehensvertrag mit der
    Volkswagen Bank. Deshalb war der Vertrag auch nach Ablauf der
    14-tägigen Frist widerrufbar.

    Das Landgericht Arnsberg stellte daher gegenüber der Volkswagen
    Bank fest, dass keine Rechte mehr aus dem Darlehensvertrag
    hergeleitet werden können. Auf eine Widerklage der Volkswagen Bank
    wurde der Kläger verurteilt, Wertersatz für die Ingebrauchnahme des
    Fahrzeugs zu bezahlen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt dazu mit: "Wir halten diese
    Verurteilung zum Wertersatz für fehlerhaft und werden dagegen
    Berufung einlegen. Das Gesetz sieht aus unserer Sicht eine derartige
    Wertersatzpflicht nicht vor. Nach unserer Ansicht muss ein Kläger,
    der seinen Vertrag ordnungsgemäß widerrufen hat, weder Nutzungsersatz
    noch Wertersatz bezahlen. Wir sind zuversichtlich, dass das
    zuständige Oberlandesgericht Hamm insoweit das Urteil aufheben und
    die Volkswagen Bank vollumfänglich verurteilen wird."

    Soweit ersichtlich ist es bundesweit das erste positive Urteil
    bezüglich des Widerrufs eines Autokredits. Das Landgericht Arnsberg
    hat die Verbraucherrechte erheblich gestärkt. So kann auch nach
    Jahren noch ein Autokreditvertrag widerrufen werden, wenn die
    14-tägige Frist bereits abgelaufen ist. Rechtsanwalt und Fachanwalt
    für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll teilt dazu mit: "Es
    ist ein bahnbrechendes Urteil. Wir haben zahlreiche Verträge der
    Volkswagen Bank und der anderen Autobanken geprüft und sind zu dem
    Ergebnis gekommen, dass viele Widerrufsbelehrungen und Angaben in den
    Verträgen falsch bzw. unvollständig sind. Tausende Kreditverträge mit
    Autobanken dürften daher heute noch widerrufbar sein. Aus unserer
    Sicht schuldet der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung oder
    Wertersatz, so dass sich ein Widerruf lohnt. Gerade in Zeiten des
    Preisverfalls bei Dieselfahrzeugen ist der Widerruf des Autokredits
    eine gute Möglichkeit, sich von dem Vertrag zu lösen. Es spielt dabei
    keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder
    nicht. Es muss sich auch nicht um ein Dieselfahrzeug handeln."

    Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
    eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
    gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
    Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
    Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
    4.700 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
    renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
    Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
    Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
    Kapitalanlageprozesse (Anleger).

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    www.vw-schaden.de
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