VW Bank Fehler im Kreditvertrag - Sensationsurteil
Widerruf Autokredit auch noch nach Jahren möglich; Landgericht Arnsberg gibt Klage statt - Seite 2
Arnsberg enthält der Autokreditvertrag der Volkswagen Bank nicht die
erforderlichen Angaben und ist deshalb auch nach fast 2 Jahren noch
widerrufbar. Dies deshalb, weil der Kläger nicht hinreichend über
sein Kündigungsrecht aufgeklärt worden ist. Nach dem EGBGB muss der
Verbraucherdarlehensvertrag klare und verständliche Angaben über das
einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrages enthalten. Der
Verbraucher ist vollumfänglich darüber zu informieren, ob ihm ein
Kündigungsrecht zusteht oder nicht. Diese Informationen fehlten nach
Ansicht des Landgerichts Arnsberg in dem Darlehensvertrag mit der
Volkswagen Bank. Deshalb war der Vertrag auch nach Ablauf der
14-tägigen Frist widerrufbar.
Das Landgericht Arnsberg stellte daher gegenüber der Volkswagen
Bank fest, dass keine Rechte mehr aus dem Darlehensvertrag
hergeleitet werden können. Auf eine Widerklage der Volkswagen Bank
wurde der Kläger verurteilt, Wertersatz für die Ingebrauchnahme des
Fahrzeugs zu bezahlen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt dazu mit: "Wir halten diese
Verurteilung zum Wertersatz für fehlerhaft und werden dagegen
Berufung einlegen. Das Gesetz sieht aus unserer Sicht eine derartige
Wertersatzpflicht nicht vor. Nach unserer Ansicht muss ein Kläger,
der seinen Vertrag ordnungsgemäß widerrufen hat, weder Nutzungsersatz
noch Wertersatz bezahlen. Wir sind zuversichtlich, dass das
zuständige Oberlandesgericht Hamm insoweit das Urteil aufheben und
die Volkswagen Bank vollumfänglich verurteilen wird."
Soweit ersichtlich ist es bundesweit das erste positive Urteil
bezüglich des Widerrufs eines Autokredits. Das Landgericht Arnsberg
hat die Verbraucherrechte erheblich gestärkt. So kann auch nach
Jahren noch ein Autokreditvertrag widerrufen werden, wenn die
14-tägige Frist bereits abgelaufen ist. Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll teilt dazu mit: "Es
ist ein bahnbrechendes Urteil. Wir haben zahlreiche Verträge der
Volkswagen Bank und der anderen Autobanken geprüft und sind zu dem
Ergebnis gekommen, dass viele Widerrufsbelehrungen und Angaben in den
Verträgen falsch bzw. unvollständig sind. Tausende Kreditverträge mit
Autobanken dürften daher heute noch widerrufbar sein. Aus unserer
Sicht schuldet der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung oder
Wertersatz, so dass sich ein Widerruf lohnt. Gerade in Zeiten des
Preisverfalls bei Dieselfahrzeugen ist der Widerruf des Autokredits
eine gute Möglichkeit, sich von dem Vertrag zu lösen. Es spielt dabei
keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder
nicht. Es muss sich auch nicht um ein Dieselfahrzeug handeln."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
4.700 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de
bezüglich des Widerrufs eines Autokredits. Das Landgericht Arnsberg
hat die Verbraucherrechte erheblich gestärkt. So kann auch nach
Jahren noch ein Autokreditvertrag widerrufen werden, wenn die
14-tägige Frist bereits abgelaufen ist. Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll teilt dazu mit: "Es
ist ein bahnbrechendes Urteil. Wir haben zahlreiche Verträge der
Volkswagen Bank und der anderen Autobanken geprüft und sind zu dem
Ergebnis gekommen, dass viele Widerrufsbelehrungen und Angaben in den
Verträgen falsch bzw. unvollständig sind. Tausende Kreditverträge mit
Autobanken dürften daher heute noch widerrufbar sein. Aus unserer
Sicht schuldet der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung oder
Wertersatz, so dass sich ein Widerruf lohnt. Gerade in Zeiten des
Preisverfalls bei Dieselfahrzeugen ist der Widerruf des Autokredits
eine gute Möglichkeit, sich von dem Vertrag zu lösen. Es spielt dabei
keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder
nicht. Es muss sich auch nicht um ein Dieselfahrzeug handeln."
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eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
4.700 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
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Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
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