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     412  0 Kommentare Sicher mit Nanomaterialien arbeiten / Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht internationale Leitlinie zum Arbeitsschutz (FOTO)

    Dortmund (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine internationale
    Leitlinie veröffentlicht, um Beschäftigte vor möglichen
    Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch hergestellte Nanomaterialien
    (manufactured nanomaterials) zu schützen. Die Leitlinie, die sich an
    Regierungen und Experten in den mehr als 180 Mitgliedsstaaten der WHO
    richtet, enthält Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung und zu
    geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit hergestellten
    Nanomaterialien. In die Leitlinie floss Expertenwissen aus der
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein.

    Mit der Veröffentlichung der Leitlinie "WHO guidelines on
    protecting workers from potential risks of manufactured
    nanomaterials" (WHO Leitlinien zum Schutz der Beschäftigten vor
    möglichen Gefährdungen durch hergestellte Nanomaterialien) betrat die
    Weltgesundheitsorganisation Neuland bei der internationalen
    Regelsetzung für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Auf Grundlage
    systematischer Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur wurde
    die Leitlinie nach dem Vorbild der evidenzbasierten Medizin erstellt.

    Mit Hilfe der Nanotechnologie lassen sich die Eigenschaften
    chemischer Materialien heute sehr gezielt beeinflussen und gestalten.
    Das eröffnet große Innovationspotenziale beispielsweise für leichte
    und energieeffiziente Produkte. Jedoch sind Nanomaterialien auch eine
    Herausforderung für den Arbeitsschutz, weil neben der chemischen
    Zusammensetzung auch die spezifische Materialgestaltung mit
    Gesundheitsgefährdungen einhergehen kann. Am Arbeitsplatz können
    eingeatmete Stäube und Fasern langfristig zu chronischen Erkrankungen
    der Atemwege führen, wenn sie sich aufgrund ihrer Schwerlöslichkeit
    in der Lunge anreichern. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen einige
    Fasermaterialien, deren Staub starre Fasern enthält, die ähnlich wie
    Asbest wirken.

    Als Experte hat Dr. Rolf Packroff, wissenschaftlicher Leiter des
    Fachbereichs "Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe" der BAuA,
    an der Leitlinie mitgewirkt. Wichtige Erkenntnisse aus der
    Forschungsarbeit der BAuA und Schlussfolgerungen aus der technischen
    Regelsetzung im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) konnten so
    eingebracht werden. Zu den wesentlichen Punkten gehören dabei die
    Einteilung von Nanomaterialien in drei gefährdungsbezogene Gruppen
    und eine Differenzierung zwischen starren und nicht-starren
    Faserstäuben. Durch diese Unterscheidungen lassen sich die
    notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen differenziert festlegen. Zudem
    sollen sie eine wissenschaftlich fundierte Risikokommunikation
    ermöglichen und einer generellen Stigmatisierung von Nanomaterialien
    entgegenwirken.

    Die Leitlinie gibt es in englischer Sprache im PDF-Format im
    Internetangebot der WHO unter der Adresse http://ots.de/TPRJ6.

    Forschung für Arbeit und Gesundheit

    Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
    Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
    für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
    Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
    Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
    hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
    und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
    Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
    Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
    arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
    der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de

    OTS: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/103969
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_103969.rss2

    Pressekontakt:
    Jörg Feldmann
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Gruppe 6.1, Pressearbeit
    Friedrich-Henkel-Weg 1-25
    44149 Dortmund
    Tel.: 0231 9071-2330
    Fax: 0231 9071-2299
    E-Mail: presse@baua.bund.de
    www.baua.de



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