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    Krypto-Reichtum muss versteuert werden  21636  5 Kommentare Bitcoin-Gewinne und das Finanzamt

    Bitcoin-Gewinne sind steuerpflichtig. Sie gelten als private Veräußerungsgeschäfte und müssen in der Steuererklärung unter Sonstige Einkünfte (SO) angegeben werden. Eine Studie der Frankfurt School of Blockchain erwartet für 2017 Steuermehreinnahmen in Höhe von 726 Millionen Euro.

    Bitcoin-Gewinne müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Doch welche Regeln sollten im Einzelnen beachtet werden? Kryptowährungen sind in Deutschland (noch) nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, deshalb werten Finanzämter den Krypto-Handel als privates Veräußerungsgeschäft – früher auch Spekulationsgeschäfte genannt. Damit sind Kryptowährungen anderen Vermögensgegenständen z. B. Immobilien, Kunstwerken und Antiquariaten gleichgestellt. Gewinne aus dem Krypto-Handel müssen in der Steuererklärung in der Anlage Sonstige Einkünfte (SO) angegeben werden, so Spiegel Online. Bitcoin-Gewinne unterliegen jedoch, anders als Aktien-Geschäfte, bisher nicht der Abgeltungsteuer (Stand: 23.01.2018).

    Für Bitcoin-Anleger und ihre Steuererklärung ist besonders § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wichtig. In dem Paraphen wird zum einen der Begriff  „Privates Veräußerungsgeschäft“ definiert, zum anderen werden wichtige Dinge wie Freibeträge und Spekulationsfristen genannt. Auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können Anleger den Gesetzestext einsehen.

    Ob und wie viele Steuern gezahlt werden müssen, hängt auch davon ab wie lange die virtuelle Währung gehalten wurde und wie hoch der Gewinn ist. Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr (Spekulationsfrist), so kann der Gewinn steuerfrei vereinnahmt werden. Gleiches gilt, wenn der Gewinn unter der Freigrenze von 600 Euro liegt. Verkauft der Anleger jedoch innerhalb der Spekulationsfrist seine Bitcoins und der Gewinn liegt über dem Freibetrag, dann müssen die Gewinne mit dem jeweiligen persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, so Spiegel Online.

    Beim Bitcoin-Mining gelten wiederum ganz andere Gesetze. Wer seine Rechenpower zum Schürfen von Kryptowährungen zur Verfügung stellt und dabei Gewinne erzielt, der muss sie wie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb versteuern.

    Eine kürzlich veröffentliche Studie der Frankfurt School of Blockchain kommt zum Schluss, dass „Bitcoin & Co für ein Prozent des Steueraufkommens [stehen]“. Professor Dr. Philipp Sandner, Leiter des Frankfurt School Blockchain Center an der Frankfurt School of Finance & Management, und Klaus Himmer, Experte für steuerrechtliche Fragestellungen am Frankfurt School Blockchain Center, stellen in ihrer Untersuchung fest, „dass Transaktionen mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen im Steuerjahr 2017 zu 726 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen führen. Das entspricht etwa einem Prozent des Einkommensteueraufkommens aus dem Jahr 2016.“

    Die Experten empfehlen in ihrer Studie auch, dass der Gesetzgeber beim Besteuerungsverfahren von Veräußerungsgeschäften Klarheit schafft. Nur so könnten Anleger davor geschützt werden, versehentlich gegen das Steuerstrafrecht zu verstoßen. Außerdem würden so die gesetzliche Grundlage gelegt, dass der Staat seine Steuereinnahmen aus Veräußerungsgeschäften konsequent geltend machen kann.

    WICHTIGER HINWEIS:
    Der obere Text stellt keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Anleger sollten für Ihre Steuererklärung grundsätzlich einen Steuerberater und/oder einen auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

    Quellen:
    Spiegel Online: „Muss ich Bitcoin-Gewinne versteuern?“

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Frankfurt School of Blockchain: „Bitcoin: 726 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen für das Steuerjahr 2017 durch Kryptowährungen“




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    Krypto-Reichtum muss versteuert werden Bitcoin-Gewinne und das Finanzamt Bitcoin-Gewinne sind steuerpflichtig. Sie gelten als private Veräußerungsgeschäfte und müssen in der Steuererklärung unter Sonstige Einkünfte (SO) angegeben werden. Eine Studie der Frankfurt School of Blockchain erwartet für 2017 Steuermehreinnahmen in Höhe von 726 Millionen Euro.

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