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    SpruchZ  1552  0 Kommentare Spruchverfahren Squeeze-out GARANT Schuh + Mode AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

    Trotz eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens mit z.T. deutlich höheren Werten hat das Landgericht Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 15. Januar 2018 die Spruchanträge zurückgewiesen.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

     

    In dem Spruchverfahrem zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der GARANT Schuh + Mode AG (Verschmelzung auf die ANWR GARANT International AG) kam der gerichtlich bestellte Gutachter WP/StB Jörg Neis (c/o Ebner Stolz) in seinem Gutachten vom 12. Februar 2016 zu meist höheren Werten. Je nach Aktiengattung (Stammaktien und drei unterschiedlich ausgestattete Arten von Vorzugsaktien) entsprechen seine Feststellungen einer Anhebung um 3,38 % bis 8,88 % (bzw. bei der Vorzugsaktie VZ 0,39 sogar einen geringeren Betrag), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-squeeze-ou ....

     

    Trotzdem hat das Landgericht Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 15. Januar 2018 die Spruchanträge zurückgewiesen. Bei einer Abweichung bis 10 % sei das Ergebnis der Berechnung lediglich einer von mehreren möglichen Anhaltspunkten für dessen Schätzung (S. 8). Wenn man auf den Unternehmenswert abstelle, ergebe sich eine Abweichung in Höhe von 4,23 %. Das sei noch im Rahmen zulässiger Bandbreiten.

     

    Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen diese Entscheidung Beschwerden einzulegen. Insbesondere ehemalige Minderheitsaktionäre, die die häufig gehandelte Vorzugsaktien VZ 1,41 hielten (Anhebung laut gerichtlichem Gutachten um fast 9 %) zeigten sich enttäuscht.

     

    LG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2018, Az. 31 O 5/13
    59 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
    Antragsgegnerin: ANWR Grant International GmbH, Düsseldorf (früher: ANWR Garant International AG)

    Verfahrensbevollmächtigte: SKW Schwarz Rechtsanwälte, 60598 Frankfurt am Main




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
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